Der lang erwartete Bescheid des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) zum Bargteheider Windpark liegt vor – auf den Punkt genau zum angekündigten Stichtag 27. November.

Bargteheide. Veröffentlicht wird er jedoch noch nicht. „Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat uns gebeten, mit der Bekanntgabe zu warten“, sagt LLUR-Sprecher Martin Schmidt.

Grund dafür ist die anhängige Normenkontrollklage, bei der es unter anderem um Abstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung geht. Der Verhandlungstermin beim Oberverwaltungsgericht ist für den 20.Januar anberaumt. So lange will das LLUR aber nicht warten.

Schmidt: „Wir haben dem Gericht unseren Bescheid geschickt und dabei mitgeteilt, dass wir die Veröffentlichung nicht verzögern wollen und dafür um das Okay gebeten.“ Fällt die Antwort negativ aus, werde man die Lage prüfen und sich rechtlich beraten. Das LLUR ist gegenüber dem Gericht nicht weisungsgebunden. Schmidt: „Und wir wollen uns auf keinen Fall vorwerfen lassen, die Sache zu verschleppen.“

Der endgültige Bescheid ist also noch nicht einsehbar. Aber der Inhalt ist weitgehend klar. Schon der Genehmigungsentwurf, den das LLUR im Oktober vorgelegt hatte, gab grünes Licht für den Bargteheider Windpark. Schmidt: „Die danach eingegangenen Stellungnahmen haben wir eingearbeitet. Aber Wesentliches geändert hat sich dadurch nicht.“ So ist mit einer endgültigen Genehmigung zu rechnen. Sagt das Oberverwaltungsgericht jedoch Nein zum Windpark, wäre die Genehmigung des LLUR hinfällig.