Amt stuft Stapelfelder Laden als Freizeiteinrichtung ein. Damit ist der Streit beendet

Stapelfeld. Britta Anlauf und die sieben Mitarbeiterinnen des Ladens Wunderkerze atmen auf. Die Kerzenwerkstatt in Stapelfeld darf weiterhin sonn- und feiertags Waren verkaufen. Möglich geworden ist das durch eine Sonderregelung. „Nach einem positiven Gespräch mit dem Amt und der Gewerbeaufsicht wurde die Wunderkerze als Freizeiteinrichtung eingestuft“, sagt Gesellschafterin Britta Anlauf.

Sie sei sehr froh über diese Entscheidung. „Vor allem die Mitarbeiterinnen sind erleichtert. Schließlich ging es um ihre Jobs.“ Noch vor eineinhalb Wochen stand die Existenz des Unternehmens auf der Kippe, weil das Amt den Verkauf untersagen wollte (das Abendblatt berichtete). Anlauf: „Viele Gäste reagierten mit Unverständnis.“

Der Hintergrund: An sieben Tagen in der Woche bietet die Wunderkerze unterschiedliche Veranstaltungen an und verkauft dann auch Kerzen und Geschenkartikel. Das Amt Siek stufte dies im Hinblick auf die Sonn- und Feiertage als Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz ein.

Nun kann der Betrieb unter bestimmten Bedingungen weiter verkaufen. „Wir dürfen die Werkstatt nicht als Shop bewerben. Unsere Plakate und den Internetauftritt müssen wir deshalb umgestalten. Die aktuellen Flyer können aber bis zur nächsten Auflage bleiben, weil ein erneuter Druck für uns zu teuer wäre“, sagt Anlauf. Das Gewerbe läuft jetzt offiziell als „Interaktive Kerzenwerkstatt mit Café und Bistro“. Dies seien auch die beiden Schwerpunkte des Geschäftsmodells. Der Verkauf an den umsatzstärksten Tagen sei eine wichtige Säule.

„Nun können wir endlich wieder nach vorn blicken und neue Pläne machen“, sagt Britta Anlauf. Wie berichtet, möchte sie mit der Werkstatt expandieren, indem sie freie Räume nebenan im Haus mietet.