Zum Schutz vor dem Virus müssen Halter ihr Geflügel an Trave, Bille und Alster hereinholen

Bad Oldesloe. Auch in Teilen Stormarns gilt angesichts der Gefahr von Vogelgrippe bis auf Weiteres jetzt die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel. Das hat das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein am Mittwoch in Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt angeordnet. Risikozonen in Stormarn sind jeweils 500 Meter beidseitig der Trave, beidseitig der Alster auf dem Abschnitt vom Gut Stegen bis Hamburg, sowie beidseitig der Bille, von Aumühle, Schwarze Au bis zur Hamburger Landesgrenze.

In diesen Gebieten dürfen Haus-, Trut-, Perl- und Rebhühner sowie Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden. Wahlweise möglich sind Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen müssen.

Alle Geflügelhalter, die ihre Bestände im Kreis Stormarn noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Auf der Internetseite des Kreises – www.kreis-stormarn.de – kann das Anmeldeformular heruntergeladen werden. Dazu auf den Button „Service“ klicken, danach auf „Leistungen A-Z“, um unter dem Buchstaben T zur Rubrik „Tierhaltung anmelden“ zu gelangen.

„Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich um eine Sicherheitsmaßnahme“, sagt Dr. Karlheinz Reisewitz, der für Tierseuchenbekämpfung zuständige Amtstierarzt in der Oldesloer Kreisverwaltung.

Eine Übertragung des Erregers durch Wildvögel gilt als wahrscheinlich

Zum Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Niederlanden und Großbritannien ist die Vogelgrippe aufgetreten. Hier wurde der Virus H5N8 festgestellt. Darüber hinaus wurde der Erreger nun aber auch bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Das heißt: „Der Erreger ist in der freien Wildbahn vorhanden“, sagt Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Wir müssen die Geflügelbestände in Schleswig-Holstein so gut wie möglich vor dem Virus schützen und so Schäden vermeiden.“ So liegen die Risikozonen in Wasservogelgebieten, weil hier eine Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel als wahrscheinlich gilt. So trifft die „Aufstallungspflicht“ in Stormarn hauptsächlich das Gut Stegen und das Gut Wulksfelde, die ihre Standorte in Alsternähe haben. „In diesen Betrieben wird auch Geflügel gehalten, insgesamt schätzungsweise rund 3000 Tiere“, sagt Amtstierarzt Reisewitz.

Basis für das Festlegen der Schutzzonen seien die Risiko-Analyse des Friedrich-Löffler-Instituts und ornithologische Gutachten gewesen. „Die Aufstallungspflicht gilt aber nicht nur für große Betriebe“, sagt Reisewitz. Auch Hobbyhalter mit nur wenigen Hühnern müssten ihre Tiere jetzt reinholen. „Der Erlass des Ministeriums ist ab Freitag rechtsverbindlich und muss unverzüglich umgesetzt werden.“

Tierhalter, für die der Erlass nicht gilt, könnten mit dem Tragen von Schutzkleidung, mit Desinfektionsmittel und weiteren Maßnahmen das Risiko einer Übertragung zusätzlich mindern. Reisewitz: „Man kann auch mehr tun, als das Gesetz verordnet.“