Die Beamten in Ahrensburg ermitteln, ob das Feuer mit der Brandserie zusammenhängt

Ahrensburg. Die unheimliche Brandserie nimmt vorerst kein Ende: In der Nacht zu Donnerstag hat in Ahrensburg erneut ein Carport gebrannt. Gegen 2.27 Uhr rief eine Nachbarin Polizei und Feuerwehr in die Straße Jungborn. „Ich habe von dem Feuer gar nichts mitbekommen, die Polizei hat mich geweckt, als das Feuer gelöscht war“, sagt Erik Broch, Eigentümer des Carports.

Der Carport steht etwas abseits des Hauses. „Aus bislang ungeklärter Ursache hat ein Stapel Kaminholz darin Feuer gefangen“, sagt Polizeisprecherin Sonja Kurz. „Die Flammen konnten nicht übergreifen, zum Glück wurde niemand verletzt.“ Durch das Wellblechdach haben die Flammen geschlagen, es müsse wohl ausgetauscht werden. Im Carport standen Fahrräder und Spielzeug, aber kein Auto. Der Sachschaden liegt bei etwa 1500 Euro.

Am Donnerstagvormittag waren Brandermittler vor Ort, um nach der Ursache zu forschen. „Wir ermitteln wegen des Verdachts auf Brandstiftung“, sagt Sonja Kurz. Ob der Brand mit den anderen Brandstiftungen in Verbindung stehe, die es in Ahrensburg in den vergangenen Monaten gegeben hat, müsse geprüft werden.

In Ahrensburg und umliegenden Orten wird die Feuerwehr immer wieder zu Bränden gerufen, die absichtlich gelegt wurden. Seit mehr als einem Jahr brennen immer wieder Autos, Carports, Gartenhäuser, Papiercontainer und Strohballen. Die Kriminalpolizei in Ahrensburg geht inzwischen von mehr als 100 Taten aus und schätzt den Schaden auf rund 3,6 Millionen Euro. Die Polizei schätzt, dass es sich um voneinander unabhängige Brandstifter handelt. Ende September konnten zwei Männer festgenommen werden, die insgesamt 14 Taten in Lauenburg und Stormarn gestanden.

„Sowohl die Sonder-Ermittlungsgruppe der Polizei in Ahrensburg als auch die Staatsanwaltschaft in Lübeck arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung der Brandserie in Ahrensburg und Umgebung“, sagt der Oberstaatsanwalt Günter Möller gegenüber dem Abendblatt. Möller weiter: „Dabei schöpfen wir alle Möglichkeiten aus, die die Strafprozessordnung zulässt.“