Gemeinde legt Einspruch gegen Zulässigkeit des Einwohnerantrags zum Sportplatz Am Drehbarg ein. Ihr Argument: Die Frage hat einen Formulierungsfehler. Terminfestlegung wurde daher verschoben.
(ebe)
Gemeinde legt Einspruch gegen Zulässigkeit des Einwohnerantrags zum Sportplatz Am Drehbarg ein. Ihr Argument: Die Frage hat einen Formulierungsfehler. Terminfestlegung wurde daher verschoben.
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