„Kappungsgrenze“ für Kommunen im Hamburger Umland gesenkt

Kiel. Die schleswig-holsteinische Landesregierung dämpft den Anstieg der Mieten. Am 1. Dezember 2014 tritt die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung in Kraft, wie das Innenministerium am Dienstag in Kiel mitteilte. Für 15 Städte und Gemeinden im Hamburger Umland sowie auf den Inseln bedeute dies, dass Mieten in bestehenden Mietverhältnissen binnen drei Jahren statt um 20 Prozent nur um 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen dürfen.

„Wir wollen verhindern, dass Menschen in begehrten Wohnlagen aus ihren Wohnungen verdrängt werden, weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können“, sagte Innenminister Stefan Studt (SPD). Dieser Fall könne besonders dort eintreten, wo ein Vermieter bei einer eher hohen ortsüblichen Vergleichsmiete die gesetzliche Mieterhöhungsgrenze von 20 Prozent ausschöpfe.

Die Verordnung gilt fünf Jahre und zwar in Stormarn für folgende Kommunen: Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel und Glinde. Darüber hinaus sind Helgoland, Hörnum, Kampen, List, Nebel, Sylt, Wedel , Wenningstedt-Braderup, Wentorf und Wyk auf Föhr umfasst. Weitere Städte und Gemeinden können unter bestimmten Bedingungen nachträglich in die Verordnung aufgenommen werden.

Der Chef von Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blazek, bezeichnete die Verordnung als Bürokratie, die keine bezahlbare Wohnungen schaffe. „Gegen angespannte Wohnungsmärkte – als eine Voraussetzung der neuen Verordnung – würde der Neubau von Wohnungen helfen“, sagte er. Blazek befürchtet, dass die neue Regelung Zwietracht zwischen Vermietern und Mietern schürt. Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ekkehard Klug, monierte das Vorhaben. „Die jetzt vom Kabinett beschlossene Verordnung erwärmt vielleicht das eine oder andere sozialdemokratische Herz, sinnvoll ist sie deshalb noch lange nicht.“