Landesamt legt Entwurf der Genehmigung vor. Auflagen könnten aber Wirtschaftlichkeit der Anlage infrage stellen

Bargteheide. Der Bürgerwindpark in Bargteheide wird genehmigt. Davon sind mittlerweile sowohl die Windpark-Gegner als auch die Betreiber überzeugt. Denn das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, kurz LLUR, hat jetzt an die Stadt Bargteheide und auch an die Gegner einen Entwurf der Genehmigung geschickt. Bis zum 31. Oktober haben beide Seiten nun Zeit, Stellung zu beziehen. Ebenso können sie bis zu diesem Tag prüfen, ob in dem Entwurf der Genehmigung Fehler sind.

Helga Dorer, Sprecherin der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide, sagt: „Das ist beschlossene Sache.“ Joachim Teschke, Geschäftsführer der Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG: „Da kann man nicht mehr drumherumreden. Es ist tatsächlich so, dass die Genehmigung erteilt wird.“

Ob der Bürgerwindpark auch gebaut wird, bleibt dennoch unklar. Teschke, der das Papier am Montag zugestellt bekommen hat, wird den Entwurf zunächst von Experten prüfen lassen. Denn das LLUR hat darin diverse Auflagen gemacht. „In dem Entwurf wird festgelegt, wann die Anlage abgeschaltet werden muss“, so Teschke. Das soll beispielsweise bei Fledermausflug oder bei bestimmten Witterungsverhältnissen der Fall sein. Ferner darf laut LLUR mit dem Bau erst begonnen werden, wenn die Rückbaukosten von 840.000Euro (280.000Euro je Windkraftanlage vom Typ Vestas V112) durch selbstschuldnerische Bürgerschaften gegenüber dem Land Schleswig-Holstein gesichert sind. Die Fachleute sollen prüfen, ob sich mit diesen Auflagen die Windkraftanlage noch rentiert. „Die errechnen quasi, wie oft im Jahr die Rotoren angehalten werden müssen“, sagt Teschke, der auch Kämmerer der Stadt Bargteheide ist.

Die Gegner der Anlage hoffen jetzt, dass dieser entscheidende Punkt den Bau auf der Zielgeraden verhindert. „Wir wären froh, wenn es an der Rendite scheiterte“, sagt Helga Dorer, die nicht müde wird, für diesen Fall von Steuerverschwendung zu sprechen. Denn die Bürgerwindpark Bargteheide GmbH & Co. KG trägt im Vorfeld kein Risiko. Die Stadt Bargteheide geht in Vorkasse.

726.508 Euro müssen als Ausgleich an den Kreis Stormarn gezahlt werden

Für Gutachten und Baugenehmigungsgebühren hat Bargteheide bisher 366.831 Euro gezahlt. Erst wenn die drei Windräder am Glindfelder Weg in Betrieb genommen werden, muss das Unternehmen die Planungskosten erstatten. Dann dürften sie sogar noch um 726.508 Euro steigen. Geld, das vor Baubeginn als Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild an den Kreis Stormarn gezahlt werden muss .

Sollten die Betreiber des Windparks jedoch von der Baugenehmigung keinen Gebrauch machen, müssten sie nichts an die Stadt erstatten. Allein dieser Vertrag zwischen der Stadt und dem Windpark hat dafür gesorgt, dass die Windparkgegner bereits Anfang des Jahres eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht haben. „Das ist wie ein Sechser im Lotto“, hat Windparkgegner Hans Pirch damals gesagt.

Bis heute gibt es noch keine Entscheidung seitens der EU-Kommission, ob es sich bei dem Vertrag um eine unzulässige Beihilfe der Stadt an die Bürgerwindpark GmbH handelt, deren sieben Gründungsgesellschafter alle politisch engagiert sind.

„Auf die Genehmigung hat die Entscheidung der EU-Kommission keinen Einfluss“, sagt Joachim Teschke. Allerdings darauf, wer Betreiber wird. Sollte der Vertrag zwischen Stadt und Bürgerwindpark nicht rechtes sein, könnte die Stadt selbst bauen oder die Fläche für Investoren ausschreiben.

Bürgerinitiative will auch nach Baubeginn gegen Anlage kämpfen

Das gilt auch für den Fall, dass sich das Projekt als unwirtschaftlich erweisen sollte. Geschäftsführer Joachim Teschke: „Wir machen vieles, das ein Investor nicht machen würde. Zum Beispiel soll der Strom direkt ins städtische Netz eingespeist werden. Insofern ist nicht gesagt, dass der Standort auch für einen Investor unwirtschaftlich wäre.“

Auch könnten Investoren, die mehrere Anlagen betreiben, die Windkraftanlagen viel günstiger kaufen, weil sie für mehrere Standorte größere Aufträge erteilen könnten. „Diese Möglichkeit haben wir nicht“, sagt Teschke, der auch betont, dass der Bürgerwindpark keinerlei Risiko eingehen möchte. „Schließlich sollen sich die Bürger daran beteiligen und dadurch auch Gewinne machen. Sie sind es schließlich auch, die die Beeinträchtigung durch die Anlage haben.“

Die Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind-Bargteheide rüsten sich nach dieser herben Niederlage für den nächsten Kampf gegen die drei Windkraftanlagen – auch für die Zeit nach einem Bau. „ Wir haben Messgeräte und werden regelmäßig prüfen, ob die Anlagen auch die festgelegten Lärmimmissionswerte nicht übersteigt, und notfalls auch Gutachter einschalten“, sagt Helga Dorer und fügt kämpferisch hinzu: „Das sollte den Betreibern des Bürgerwindparks sowie möglichen Investoren bewusst sein, wenn sie hier bauen wollen.“