Fluglärm kaum zu messen

30. September: „Stormarn redet bei Fluglärm mit. Lärmschutzkommission widerspricht Bürgerinitiative: Über Ahrensburg soll es ruhiger werden“

Um festzustellen, ob die selbst ernannten Ingenieure für Schallmessung sich auch nur ansatzweise zu diesem Thema äußern sollten, habe ich eine TA-Lärmmessung im Garten vollzogen. Nach einigen Langzeitmessungen konnte ich feststellen, dass die Lärmemission der Flieger vollkommen zufriedenstellend ist. Diese waren kaum zu messen. Zu jedem Schallereignis bettete sich ein anderes hinzu: Benzin-Rasenmäher, Laubsauger, Kantentrimmer, Kindergeschrei (was nicht schlimm ist), Lkw und das Zurückziehen der Mülltonnen. Man sollte sich lieber mit dem Handelsabkommen beschäftigen, dies gefährdet unsere Gesundheit und die Natur.

John Simon

Eltern müssen Zeit opfern

14. Oktober: „Kinder schwimmen unsicher: Kinderschutzbund fordert Pflichtunterricht an Grundschulen“

Da muss ich dem Bildungsministerium recht geben. Man kann nicht alles der Schule aufbürden. Vielmehr müssen die Eltern ein ureigenes Interesse daran haben, dass ihre Kinder schwimmen können. Unsere Kinder haben in der Volkshochschule sowohl das Seepferdchen als auch den Freischwimmer gemacht. Dann muss mal auf das neueste Handy oder Computerspiel verzichtet werden, und die Eltern müssen ihre Zeit opfern und eine Stunde die Woche im Schwimmbad auf der Bank verbringen für eine lebensrettende Maßnahme.

Christiana Grajecki, Großhansdorf

Ärztekammer macht es vor

16. Oktober: „Ahrensburgs Kirchengemeinde im Umbruch: Unabhängige Kommission empfiehlt, das Personal für Neuanfang nach Missbrauchsskandal auszuwechseln“

Wer mit Erfahrung in der beruflichen Selbstverwaltung den 500-seitigen Missbrauchsbericht der evangelischen Kirche zu studieren versucht, konstatiert zahlreiche Regelungslücken im Dienstrecht, fehlende Aufgreifkriterien und Informationspflichten in dem hierarchisch autoritär etablierten Kirchenapparat. Im Gegensatz zum Kirchenrecht kennen die verkammerten freien Berufe (Anwälte, Ärzte, etc.) den Begriff des berufsunwürdigen Verhaltens, der es erlaubt, auch nicht eindeutig codifizierbare Fälle über den Kammervorstand zu prüfen, in geringem Umfang selbst disziplinarisch tätig zu werden oder den Fall an ein Berufsgericht zu überweisen, dem ein hauptamtlicher Richter vorsteht. Daneben gibt es seit einigen Jahren Angebote an Kunden, Klienten und Patienten über Schlichter und Ombudsleute.

Auch wenn diese Systeme der Kammern in schwereren Fällen den Weg zum Gericht nicht ersetzen können, im Übrigen auch keineswegs perfekt sind und schwere Fehler in der Berufsausübung bleiben, bildet sich doch durch den niedrigschwelligen Einstieg in eine Auseinandersetzung zwischen den Verantwortungsträgern und den ihnen Anvertrauten eine Fehlerkultur, die zunehmend an Qualität gewinnt. Die Ärztekammer als Mitglied des Vereins Ombudsleute hat übrigens beste Erfahrungen mit der Wahl des Personals: Als erste Anlaufstelle für Patienten haben sich pensionierte Pfarrer und Pastoren hervorragend bewährt.

Dr. med. Jürgen Schmidt, Ahrensburg

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