Radfahrer in Großhansdorf müssen nicht mehr auf gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren, sie dürfen es aber weiterhin.

Großhansdorf. Die Gemeinde hat nun entsprechende Schilder aufgestellt: „Gehweg – Radfahrer frei“. „Radfahrern wird es damit freigestellt, ob der Gehweg benutzt wird oder – wie es jetzt bundesweit die Regel ist – die Fahrbahn“, sagt Bürgermeister Janhinnerk Voß. Diese Änderungen seien aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zur Benutzungspflicht von Radwegen erforderlich. Sie betreffe die Sieker Landstraße und den Straßenzug Papenwisch/Wöhrendamm.

Auch entlang der Landesstraße 91 (Hansdorfer Landstraße und Hoisdorfer Landstraße) gilt keine Benutzungspflicht für Geh- beziehungsweise Radweg mehr. Allerdings stehen dort keine neuen Schilder, Radfahrer müssen also auf die Fahrbahn. Bürgermeister Voß ist skeptisch: „Ob die Entscheidung zur Aufhebung der Benutzungspflicht des Geh- beziehungsweise Radweges ohne Umwandlung in ein Nutzungsrecht auf Dauer zu halten sein wird, ist angesichts der für Kraftfahrzeuge zulässigen Geschwindigkeiten von bis zu 70 Kilometern pro Stunde fraglich“, sagt er.

Und noch eine Neuigkeit gibt es aus dem Rathaus: In den kommenden Monaten sollen die legendären geschwindigkeitsabhängig gesteuerten Dauerrotampeln in der Sieker Landstraße und an der Papenwisch zu reinen Fußgängersignalanlagen umgerüstet werden. Davor müssen Autofahrer warten, die zu schnell gefahren sind. Laut Verkehrsaufsicht ist der Betrieb nicht mehr zulässig.