Oberverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung des Regionalplans für Bargteheide ab

Bargteheide. Der Antrag der Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide auf Außervollzugsetzung des Regionalplans, der die Eignungsflächen für Windkrafträder festlegt, ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig abgelehnt worden. Der Beschluss ist, wie erst am Dienstag bekannt wurde, am Montag ergangen – nicht einmal eine Woche nachdem der Fachanwalt Ulf Hellmann-Sieg den Antrag für die Bürgerinitiative eingereicht hatte. Das Ziel, eine Art einstweilige Verfügung gegen den geplanten Bargteheider Windpark zu erwirken und das Genehmigungsverfahren auf längere Sicht zu stoppen, ist damit fehlgeschlagen.

„Das ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der wir rechnen mussten“, sagt Initiativen-Sprecherin Helga Dorer. „Aber natürlich sind wir sehr enttäuscht.“ Nun werde man in der Initiative beraten, wie es weitergehen könne. Dorer: „Denn natürlich machen wir weiter. Wir haben noch verschiedene Möglichkeiten.“ Mit zusätzlichen Messungen und Gutachten könne man das Verfahren auch weiterhin begleiten. Dorer: „Und das werden wir auch tun.“

Rechtsmittel gegen den jetzt in Schleswig ergangenen Beschluss kann die Initiative nicht einlegen. „Diese Möglichkeit gibt es nur, wenn das Oberverwaltungsgericht ein Urteil fällt“, sagt OVG-Pressesprecherin Susanne Rublack. „Ein Beschluss wie dieser ist grundsätzlich nicht anfechtbar.“

Nach Ansicht des Anwalts ist der Beschluss nicht richtungsweisend

Dass der Antrag bereits nach vier Werktagen negativ beschieden wurde, sei kein Indiz dafür, dass auch das Hauptverfahren negativ ausgehen könnte und die ebenfalls von der Initiative beim OVG eingereichte Normenkontrollklage gegen den Regionalplan scheitern könnte. „Der Laie könnte das denken, aber dem ist nicht so“, sagt der mit dem Fall betraute Hamburger Fachanwalt Ulf Hellmann-Sieg. Ein Antrag wie dieser, mit dem Rechtssicherheit hergestellt werden soll, sei auf eine schnelle Entscheidung angelegt. „Und wir haben Druck gemacht.“

Auch inhaltlich sei der OVG-Beschluss nicht richtungsweisend für die noch ausstehenden Normenkontrollklagen. „Für den jetzt gestellten Antrag in einem Rechtssicherheitsverfahren werden strengere Maßstäbe angelegt“, sagt der Anwalt. Denn die Außervollzugsetzung sei eine dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgelagerte Stufe. Hellmann-Sieg: „Das ist der juristische Griff ganz oben ins Regal.“ Die Tatsache, dass er nicht zum Erfolg geführt habe, bedeute allerdings, im Hauptverfahren noch „nachjustieren“ zu müssen – also weitere Unterlagen und Argumente vorzutragen.

Der Anwalt ist über die aktuelle Entscheidung des OVG schriftlich informiert worden. Über die Begründung wollte er sich nicht äußern. Hellmann-Sieg: „Nur soviel: Der Kläger weist darauf hin, dass der Mindestabstand von 800 Metern zwischen Windrädern und seiner Wohnbebauung im Regionalplan nicht eingehalten wurde. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.“ Dabei sei immer die Frage, von wo man misst und ob man von einer geschlossenen Siedlung oder einem Siedlungssplitter ausgehe.

Mit einer Entscheidung im Hauptverfahren rechnet der Anwalt noch bis Ende des Jahres.