Keine Tiefflüge

2. September: „Großhansdorfs Bürgermeister hat viel vor“ – Leserbrief „Fluglärm bekämpfen“ am 4. September

Dieser Leserbrief reizt mich als pensionierten Flugkapitän mit 45-jähriger Flugpraxis zum Widerspruch! Wir wohnen seit Jahrzehnten in „Alt“-Großhansdorf, und die behaupteten Tiefflüge im Minutentakt über unserem Ort können wir nicht bestätigen! Denn selbst bei ausschließlicher Nutzung der Landebahn 23, die uns betrifft, werden die Anflüge von der Flugsicherung über verschiedene Orte geleitet. Und wie definiert die Leserbriefschreiberin den Begriff „Tiefflug“? Das ist doch eine subjektive Darstellung, denn gemäß der Flugsicherung, die jeden einzelnen Anflug kontrolliert, sind Flughöhen unter 3000 Feet (= 900 Meter) in unserer Gegend nicht zugelassen. Woher sie also die dramatischen db-Werte von 66 bis 72 hat, ist mir ein Rätsel – bestimmt aber nicht aus Großhansdorf. Sie sollte sich an den Lärmschutzbeauftragten wenden, wo sie auch zu ihrer „Verschiebetheorie“ mit Duvenstedt, Wohldorf adäquate und richtigstellende Auskünfte erhält. Was versteht die Dame unter gleichmäßiger Verteilung der Anflüge? Die Fluglotsen weisen den anfliegenden Maschinen unter Berücksichtigung vieler unterschiedlicher Faktoren eine Landebahn zu. Was soll die Behauptung, Hamburg habe Kaltenkirchen nicht gewollt und müsse also einen „ordentlichen Lärmzuschlag“ zahlen. An wen denn? Dass die Dame aerodynamische Grundlagen als Blödsinn bezeichnet, bestätigt ihr Unwissen. Nach wie vor gilt die Regel, dass in den Wind gestartet und gelandet wird und nur in Ausnahmefällen hiervon abgewichen wird. Die Start- und Landebahnen kommen dieser Tatsache entgegen, denn sie decken im Normalfall die „Hauptwindrichtungen“ ab. Sie führt Stuttgart mit nur einer Bahn als Beispiel an: Auch hier gilt diese Regel, und wenn der Wind von der Seite kommt, gibt es zumeist eine Komponente, die entweder aus der einen oder anderen Richtung weht und damit die Landerichtung bestimmt. Hierbei sind die Flugzeuge – typenabhängig – durch eine zulässige maximale Seitenwindkomponente aber limitiert, was dazu führen kann, dass eine Landung nicht möglich ist. Die angedachte „Zweiteilung“ des Anflugs ist ja wohl eine unausgegorene Idee. Weiter weg vom Platz bedeutet längere Flugzeit, die Triebwerke verbrauchen auch im Leerlauf Treibstoff und machen Geräusch! Außerdem würden dann die Maschinen die Ortschaften in der gleichen Höhe wie jetzt überfliegen, da sie einem von den Behörden veröffentlichten und damit bindenden Anflugprofil folgen. Übrigens werden hierbei viele Anflüge beim Sinkflug im Leerlauf durchgeführt. Zum Schluss noch zu der absolut weltfremden Idee der deftigen Erhöhung der Landegebühren. Damit kann man die verschiedenen Airlines nicht zwingen, Parallelverbindungen zu gleichen Bestimmungsorten einzustellen. Die Gesellschaften legen ihre Streckennetze nach eigenen Überlegungen fest. Negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Flughafens würde dies aber sicher nach sich ziehen, da alle Gesellschaften betroffen wären und eventuell die ein oder andere Verbindung wegfallen würde.

C. Spengemann

Gottesdienst nicht erwähnt

8. September: „700 Jahre – und kein bisschen leise“

Typisch? Der verbindende „leise“ ökumenische Gottesdienst im Festzelt wird mit keinem Wort erwähnt. Schade: Essen und Tanzen ist wichtiger!

Peter Ipsen

Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen vorbehalten. Schreiben Sie an stormarn@abendblatt.de oder per Post an die Regionalausgabe Stormarn des Abendblattes, Große Straße 11/13, 22926 Ahrensburg