Der Bau einer neuen Lärmschutzwand an der Kreisstraße 80 muss nicht von der Stadt Glinde bezahlt werden. Das besagt ein neues Gutachten. Demnach liegt die Zuständigkeit beim Kreis Stormarn.
(suk)
Der Bau einer neuen Lärmschutzwand an der Kreisstraße 80 muss nicht von der Stadt Glinde bezahlt werden. Das besagt ein neues Gutachten. Demnach liegt die Zuständigkeit beim Kreis Stormarn.
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