Landschaftspflegerischer Begleitplan sei unzureichend

Jersbek. Hartmut Scheffler hat Einspruch eingelegt. Die neue Fassung des Landschaftpflegerischen Begleitplans zum Bargteheider Windpark, der zurzeit im Rathaus der Stadt ausliegt (wir berichteten), ist für ihn unzureichend. „Das sind mehr oder weniger Rechtfertigungen der alten Angaben, Ansichten und Annahmen. Nur mit geringfügigen Ergänzungen“, sagt Scheffler. Für den Mitbegründer der Jersbeker Initiative gegen den Windpark begründen sich mehrere Aussagen des Gutachtens lediglich auf „Glauben“. Nichts werde klar ausgeschlossen. Stattdessen heiße es, diese und jene Folgen seien „nicht zu erwarten“.

„Leider gibt es diese Formulierung bei sehr vielen Gutachten zum Windpark“, sagt Scheffler. Möglicherweise deute das auf Haftungsangst hin. In jedem Fall fehlten deutliche Einschränkungen für den Bargteheider Windpark oder zumindest bestimmte Auflagen. Scheffler: „Zum Beispiel was die Höhe der Windräder anbelangt oder das Abschalten der Anlagen in der Nacht.“

Positiv sei, dass nach der Überarbeitung des Gutachtens nun weniger Knicks abgeholzt werden sollen. Aber das genüge nicht. Was Scheffler besonders ärgert: die Vernachlässigung ornithologischer Aspekte. Dabei hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) als Genehmigungsbehörde auch das moniert. Dem LLUR fehlten Angaben zum Vogelflug im Gebiet rund um den am Glindfelder Weg geplanten Windpark – dem Hansdorfer Brook.

„Ich kenne mich im Brook gut aus“, sagt Scheffler. „Und nicht nur ich beobachte den Vogelflug in diesem Landschaftsschutzgebiet. Auch andere Jersbeker und Bargteheider und sogar Hamburger kommen.“ Dem von der EU geforderten Abstand von Windkraftanlagen zu Vogelschutzgebieten werde im Gutachten aber keine Rechnung getragen. Scheffler: „Statt der geforderten 1960 Meter sollen 1300 Meter ausreichen. Wenn schon nicht auf uns Rücksicht genommen wird, dann wenigstens auf Fauna und Flora.