In unserer Donnerstag-Ausgabe haben wir in der Rubrik „Kinder-Nachrichten“ den Unterschied zwischen Rente und Pension beleuchtet. Unter anderem heißt es dort über die Pension, dass die Zahl der Jahre, die Beamte gearbeitet haben, bei der Höhe der Pension keine Rolle spiele.

Ahrensburg.

Die Beamten unter unseren Lesern haben es sofort bemerkt: Das ist so nicht richtig. Die Zahl der Berufsjahre spielt auch bei Pensionären sehr wohl eine Rolle. Lediglich eine Mindestpension ist nach einigen Jahren Dienst erreicht. Danach erhöht sich die Pension in jedem Arbeitsjahr um einen bestimmten Prozentsatz. Das Ruhegehalt orientiert sich an diesem Prozentsatz und der Höhe der letzen Besoldung. Diese ist je höher, desto länger ein Beamter gearbeitet hat.

Außerdem gibt es eine ganze Reihe von denkbaren Pensionskürzungen, die detailliert darzustellen aber den Rahmen einer Kindernachricht sicherlich sprengen würde

Bei Wahlbeamten wie Bürgermeistern gelten wiederum ganz andere Regelungen. Wir bitten unsere Leser, den Fehler und die Ungenauigkeiten zu entschuldigen.