Landschaftspflegerischer Begleitplan liegt im Bargteheider Rathaus aus. Die Baugenehmigung lässt aber noch auf sich warten

Bargteheide. Er hat einen langen Namen. Und es steht eine Menge drin – im Landschaftspflegerischen Begleitplan. Im Falle des Bargteheider Windparks aber noch nicht genug. Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR), hatte Nachforderungen gestellt. Angaben zum Vogelflug in dem Gebiet rund um den am Glindfelder Weg geplanten Windpark fehlten der Behörde. Es gab auch Fragen zur Abholzung von Knicks. Außerdem wurden Begründungen für das vorgesehene Fällen von Bäumen angemahnt.

Weniger Knicks werden abgeholzt, weniger Bäume gefällt

„Wir haben den Plan überarbeitet und der Genehmigungsbehörde zugeschickt“, sagt Bauamtsleiter Jürgen Engfer. So sei die vorgesehene Abholzung von Knicks, die für die Anlieferung der Windkraftanlagen erforderlich ist, reduziert worden. Auch eine weitere Ersatzpflanzung sei jetzt vorgesehen. Engfer: „Die Überprüfung hat außerdem ergeben, dass zwei oder drei Bäume weniger gefällt werden können.“

Damit auch Bürger in die Unterlagen schauen können, liegt die überarbeitete Fassung des Gutachtens jetzt im Bargteheider Rathaus (Rathausstraße 24–26) aus. Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12.30Uhr und donnerstags von 14.30bis 18 Uhr.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan soll sicherstellen, dass die Landschaft unter dem Eingriff für Großbauprojekte nicht zu stark leidet oder Einschnitte an anderer Stelle ausgeglichen werden. „Wir sehen nach den Änderungen jetzt keine grundsätzlichen Schwierigkeiten mehr“, sagt Bargteheides Bauamtsleiter. Auch in der Frage des Lärmschutzes für Alten- und Pflegeheime im Bargteheider Hasselbusch und in Klein Hansdorf seien die Bedenken aus Sicht der Stadt ausgeräumt. Die Überprüfung durch das Ingenieurbüro Lairm Consult aus Hammoor hätten keine problematischen Werte ergeben – weder in Bezug auf den Lärmschutz für die beiden Einrichtungen noch im Hinblick auf den Lärm, der von den Alten- und Pflegeheimen ausgeht und als Vorbelastung die Werte für das Gebiet rund um den Windpark zu stark erhöhen könnte.

Die Bedenken, der Windpark könnte die Sichtachse zum denkmalgeschützten Jersbeker Barockpark empfindlich stören, sind bereits ausgeräumt worden. Die untere Denkmalschutzbehörde hatte als Fachbehörde eine entsprechende Empfehlung an das LLUR weitergeleitet (wir berichteten). Was jetzt noch aussteht, ist die Dreifach-Vermessung, die die mögliche Lärmemission der Windkraftanlagen ermitteln soll. Der Hersteller Vestas hat die Dreifach-Messung schon seit längerem in Aussicht gestellt. Bislang sind nur Daten von zwei Anlagen erhoben worden. Fallen auch die fehlenden Werte schlecht aus, könnte das zur Folge haben, dass die Anlagen nachts nur gedrosselt laufen dürften. Das wiederum könnte Auswirkungen auf den Windertrag und damit auf die Wirtschaftlichkeit haben und damit das gesamte Projekt gefährden.

Auch die Kritik der Europäischen Kommission steht noch im Raum. Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung, weil die Stadt der Betreibergesellschaft – der Bargteheider Windpark GmbH – Geld vorgeschossen hat. So habe sie der Betreibergesellschaft das wirtschaftliche Risiko abgenommen, sagen die Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind, die darin unlauteren Wettbewerb sehen und – wie ebenfalls schon berichtet – die EU eingeschaltet hatten. Bauamtsleiter Engfer sieht den EU-Markt von dem lokalen Vorhaben dagegen nicht betroffen. In diesem Sinn habe die Stadt auch bereits geantwortet. Wie die Kommission letztlich entscheide und welche Auflagen es geben könnte, sei noch offen.

Noch hat das LLUR den Bauantrag für den Windpark nicht genehmigt. Im Gegenteil. Die Frist ist zum dritten Mal verschoben worden. Wie berichtet, soll die Entscheidung nun bis spätestens 27. November fallen.