Prozess gegen Zahnarzt aus Glinde beginnt. Gutachter sollen Aufschluss über religiöse Wahnvorstellungen geben

Glinde. Warum mussten die vierjährige Celine und ihr sechs Jahre alter Bruder Elias sterben? Mit dieser Frage wird sich von Freitag an das Landgericht in Lübeck beschäftigen. Denn am 22. August beginnt dort das sogenannte Unterbringungsverfahren gegen Fardeen A., der im Januar seine beiden Kinder getötet hat. Wie berichtet, hat ein Gutachter festgestellt, dass der Zahnarzt aus Glinde zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Er soll im religiösen Wahn gehandelt haben.

Deswegen wird sich das Gericht auch in erster Linie mit der Frage beschäftigen, ob Fardeen A. eine Gefahr für andere Menschen ist und er in der psychiatrischen Klinik bleiben muss. Laut Oberstaatsanwalt Günter Möller sind drei Sachverständige als Zeugen für das Verfahren geladen, unter anderem eine Islamwissenschaftlerin. Von ihr erhoffen sich die Prozessbeteiligten Antworten auf das Warum. Warum Fardeen A. in religiösen Wahn verfallen konnte und zu solch einer furchtbaren Tat imstande war.

Der Zahnarzt lebte seit mehr als drei Jahren in der Glinder Siedlung

Nach Abendblatt-Information war der 39-Jährige erst zwei Monate vor der Tat zum Islam konvertiert. Seitdem soll sich der Zahnarzt, der in Hamburg-Bergedorf eine Praxis betrieben hatte, verändert haben. Nachbarn und Bekannte beschrieben Fardeen A. zuvor als liebevollen Vater, der mit seinen Kinder im Garten spielte. Es sei zudem ein sehr höflicher Menschen gewesen, der eher zurückgezogen mit seiner Familie lebte.

Vor mehr als drei Jahren war der gebürtige Afghane mit seiner Frau und den beiden Kindern in eine ruhige Wohnsiedlung nach Glinde gezogen. Die Familie lebte in einem schmucken weißen Einfamilienhaus mit Basketballkorb im Vorgarten. Die Kinder gingen in einen etwa 800 Meter entfernten Kindergarten, hatten dort viele Freunde. „Ab und zu haben wir uns am Gartenzaun unterhalten. Er hat sich Tipps für den Garten von mir geholt“, sagt Wolfgang Borkenhagen, der Zaun an Zaun neben dem Tatort wohnt. „Die Familie war immer sehr fröhlich“, sagt der Nachbar. „Dass etwas nicht stimmt, damit hätte hier niemand gerechnet.“

Genauso wie alle anderen in der beschaulichen Glinder Wohnsiedlung war der Rentner von der Tat schockiert. Fassungslos stand er am 24. Januar vor der mit Schnee bedeckten Einfahrt zum Haus der Familie. Rot-weißes Absperrband der Polizei flatterte im Wind vor dem Grundstück. Borkenhagen beobachtete, wie Mitarbeiter der Mordkommission und Spurensicherung in weißen Schutzanzügen in das Haus gingen. Und wie letztlich die kleinen Särge aus dem Einfamilienhaus getragen wurden.

Fardeen A. hat die Polizisten selbst alarmiert. Gegen 7 Uhr morgens wählt er den Notruf und sagte, dass er seine Kinder getötet habe. Wenig später entdeckten Polizisten die leblosen Körper der Geschwister in dem Haus. Ihre Kehlen waren durchgeschnitten. Offenbar wurde das Geschwisterpaar im Schlaf getötet. Die Beamten nahmen A. fest. Auf der Polizeiwache gestand er die Tat, wirkte jedoch sehr verwirrt, sodass ein Psychiater hinzugerufen werden musste. Der hat die geistige Störung sofort diagnostiziert. Weitere Untersuchungen bestätigten später diese ersten Erkenntnisse.

Die Mutter der Kinder war während der grausigen Tat im Haus. Laut Polizei hatte sie allerdings nichts von der Kindestötung mitbekommen. Sie sei sogar erst von den Beamten geweckt worden, die ihr erklären mussten, dass ihre beiden Kinder Celine und Elias nicht mehr leben – und dass ihr Mann der Täter ist.

Die 30-Jährige wird seitdem psychologisch betreut. Sie ist nach der Tat zu Verwandten nach Hamburg gezogen. Auch die Opferschutzorganisation Weißer Ring kümmert sich um die Frau.

Fardeen A. ist seit der grausigen Tat in der psychiatrischen Klinik in Neustadt untergebracht. Nach Abendblatt-Information soll er sich dort nicht von den Medizinern behandeln lassen. Somit sei es wohl sehr unwahrscheinlich, dass A. die Psychiatrie in absehbarer Zeit wieder verlassen kann.

Mit einer Entscheidung des Gerichtes wird Mitte Oktober gerechnet

Für das Unterbringungsverfahren vor dem Landgericht in Lübeck sind zehn Verhandlungstage angesetzt. Mit einer Entscheidung der Richter wird Mitte Oktober gerechnet. Diese werden jedoch in diesem Verfahren kein Strafmaß aussprechen. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass Fardeen A. in der Psychiatrie bleiben muss, wird es in regelmäßigen Abständen Untersuchungen geben, ob der Zahnarzt geheilt ist beziehungsweise ob Therapien oder Medikamente geholfen haben und er die Klinik wieder verlassen kann.