Ermessensspielraum nutzen

16./17. August: „Bald gilt vor der Kita freie Fahrt“

Ich hatte vor circa vier Wochen im Zuge einer Anfrage bezüglich der Sperrung eines Reinfelder Bahnüberganges über längere Zeit und damit verbundenen hohen Verkehrsströmen über einen Wirtschaftsweg zwischen Reinfeld und Ratzbek das Vergnügen, mit dem Mitarbeiter von der Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn zu telefonieren. Ich benutze neben weiteren Arbeitskollegen diesen Weg jeden Tag mit dem Fahrrad, und man fühlt sich auf einem circa 2,50 Meter breiten Weg mit intensivem Verkehr in zwei Fahrtrichtungen selbst bei zurzeit auf Tempo 50 beschränkter Geschwindigkeit nicht richtig wohl. Dass viele Fahrer diese Geschwindigkeit nicht einhalten beziehungsweise nach örtlichen Gegebenheiten der von dem Mitarbeiter zitierte selbstständige Autofahrer diese noch weiter reduzieren müsste, sei dahingestellt. Warum ich im Zuge des oben genannten Artikels dieses Fass zusätzlich aufmache? Ich glaube, dass in all diesen Fällen die Verkehrsaufsicht sehr viel mehr Spielraum hat, als sie hier eingestehen will. Selbst der zitierte Paragraf 45 StVO lässt hier zumindest für mich als Laien noch einiges mehr zu.

In meinem Falle erläuterte mir der Mitarbeiter, dass man im Falle des von mir als Wirtschaftsweg eingestuften Weges von einer öffentlichen Straße sprechen muss, die aus diesen Gründen wahrscheinlich in Zukunft aus der Geschwindigkeitsbeschränkung herausgenommen werde und damit für bis Tempo 100 freigegeben werde und dass die Sperrung für Lkw aufgehoben werde. Dies sei alles nicht mehr notwendig, da nach Paragraf 1 StVO der Verkehrsteilnehmer der Situation entsprechend reagieren und seine Geschwindigkeit anpassen muss. Die Sicherheit des einzelnen Bürgers sollte immer Priorität haben. Ich kann die Eltern in Großensee nur ermutigen, nicht nachzugeben.

Frank Jäger, Reinfeld

Vorhaben überdenken

Gerade aus dem Urlaub zurück, lese ich mit Entsetzen über die Abschaffung der Tempo-30-Zone vor dem Kindergarten Großensee. Was hier geplant ist, ist an Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten. Behördenmitarbeiter handeln vom grünen Tisch aus, reiten auf Paragrafen herum, die sie nicht nur gegen die Verhältnisse vor Ort und die Sicherheit der dort wohnenden Menschen nach ihrem Gutdünken auslegen, nein sie vermeiden bewusst, zu erwähnen, was für die Erhaltung der Tempo-30-Zone gesetzlich vorgesehen ist.

In der StVO, § 45, Ziffer 1c, letzter Satz, steht: Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo-30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.“ Da die Verkehrsaufsicht die Tempo-30-Zone im Einvernehmen mit der Gemeinde Großensee bereits 1996, also vor dem 1. November 2000, angeordnet hat, wären die Schilder zulässig.

Mir stellen sich vier Fragen. Erstens: Warum soll das, was verantwortungsvolle Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und Vertreter unserer Gemeinde im Jahre 1996 für erforderlich hielten, heute nach bald 20 Jahren, bei einem vielfach erhöhten Verkehrsaufkommen nicht mehr gelten?

Zweitens: Wieso hat es eigentlich die Polizei seit Jahren regelmäßig für erforderlich gehalten, direkt am Kindergarten Radarfallen aufzustellen, wenn seit dem Jahre 2000 eigentlich gar keine Tempo-30-Zone zwingend erforderlich ist? Drittens: Haben sich die Verantwortlichen bei dem jetzigen Verkehrsaufkommen einmal ein Bild davon gemacht, mit welcher Geschwindigkeit in unserem Ort gefahren wird? Viertens: Wer entscheidet? Übernimmt Herr Zimmermann von der Verkehrsaufsicht allein die Verantwortung?

Sehr geehrter Verkehrsaufsicht, ich weiß, wovon ich rede, da ich regelmäßig im Kindergarten tätig bin. Ich habe drei Kinder und fünf Enkel und kenne im Kindergarten jedes der circa 60 Kinder sowie deren Mütter. Was ich nicht möchte, ist, dass Sie sich eines Tages schwere Vorwürfe machen müssen und der Ort Großensee in Trauer versinkt. Zeigen Sie Entschlusskraft, Größe sowie Charakter und überdenken Sie Ihr Vorhaben.

Rüdiger Koch

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