Automaten könnten helfen

7. August: „Streit um Großensees Strandbad“

Da besitzt eine Gemeinde ein Juwel wie den Großensee, das passende Strandbad dazu, und versteht nicht damit umzugehen. Seit Jahren ist die Gemeinde buchstäblich hinter jedem Euro her, verlangt aber einen seit vielen Jahren konstanten, wirklich sensationell niedrigen Eintrittspreis, stellt endlos kostenlose Parkplätze zur Verfügung – und natürlich reicht das Geld weder dazu, das Bad richtig zu pflegen noch einen Bademeister einzustellen.

Hier ein kleiner Tipp zur Soforthilfe: Es gibt Automaten, die zum Beispiel Eintritts- und Parkkarten verkaufen könnten. Von 9 bis 18 Uhr! An der Ostsee funktioniert das prächtig. Und: Vielleicht sollte ja mal das Gesamtkonzept „Restaurant und Strandbad = eine Pacht“ auf den Prüfstand?

Ursula Heckel

Nur bei Sonnenschein?

Wenn die Gemeinde schon Eintritte nach 18.30 Uhr kassiert, beziehungsweise vor 10 Uhr, weshalb dann nur an äußerst sonnigen Tagen? Wo ist da die Konsequenz ihres Handelns?

Sven Peterßon

Zwischen Baum und Borke

8. August: „Schilder weg: Radler sind irritiert“

In diesem Zusammenhang offenbart sich wieder die Irrationalität von Behörden wie auch Radfahrern gegenüber der besonderen Problematik der Fahrradnutzung. Landrat Plöger spricht von der Gefährlichkeit hoher Hecken an Radwegen. Dabei wirken hohe Hecken eindeutig vernunftsfördernd: Wenn ich nichts sehen kann, muss ich mich vorsichtiger verhalten. Insofern wäre die generelle Einfassung von Radwegen durch hohe Hecken erzieherisch sinnvoll.

Es ist verständlich, dass (viele) Radfahrer möglichst schnell fahren wollen. Aber sie müssen eben immer bedenken – und daran hapert es gewaltig –, dass sie gegenüber dem Kraftverkehr besonders gefährdet sind, gegenüber Fußgängern aber eine große Gefahr darstellen, wenn sie im Gefühl ihrer vermeintlichen Freiheit wild durch die Gegend brettern.

Es hilft nichts: Radfahrer müssen sich – ob mit Schildern oder ohne – noch weitaus umsichtiger und defensiver verhalten als alle anderen Verkehrsteilnehmer. Sie leben gewissermaßen „zwischen Baum und Borke“: Die Behörden stellen ihnen kein durchgehend verfügbares und angemessenes Wegenetz wie Kraftfahrzeugen und (jedenfalls meistens) Fußgängern zur Verfügung, gewähren ihnen aber auch kein zu ihrer Sicherheit eigentlich notwendiges unumschränktes Vorfahrtsrecht (was ja auch gar nicht praktikabel wäre). Der Wegfall der Pflicht zur Benutzung von Radwegen ist das Eingeständnis der Unfähigkeit der Behörden, Radfahrern angemessene Bewegungssicherheit zu verschaffen.

Einfach ohne Vorwarnung und Ausgleichsregelungen Schilder abzumontieren zeigt die Unfähigkeit der Behörden, der Problematik der Fahrradnutzung wenigstens einigermaßen gerecht zu werden.

Michael Kallhorst

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