Familienvater hat 6000 Euro Mietschulden angehäuft. Er spricht von Mängeln am Haus. Richterin will Räumungsklage aber stattgeben

Ahrensburg. Unglücklich schielt Frau G. zu ihren Rechtsanwalt. Dabei dürfte sich die Rentnerin aus Großhansdorf freuen. Freuen über einen wichtigen Etappensieg, den sie vor dem Ahrensburger Amtsgericht gegen den Mann errungen hat, der mit seiner Familie seit etwa einem Jahr in ihrem Haus wohnt und mehr als die Hälfte der Zeit seine Miete nicht gezahlt hat (wir berichteten).

Beklagter sitzt mit Jeans-Shorts und Wollpullover im Gerichtssaal

„Selbst wenn ich Ihre Einwände als wahr einschätze, dann müsste ich der Räumungsklage stattgeben“, sagt die Richterin zum Abschluss der Beweisaufnahme zum Mieter der Familie G. Dabei hatte der Familienvater eine lange Liste mit vermeintlichen Mängeln vorgetragen, die seine Zahlungsrückstände zu gerechtfertigten Mietminderungen deklarieren sollen.

Mit Jeans-Shorts und Wollpullover sitzt er im Verhandlungsraum und streicht sich immer mal wieder über die kurz geschorenen Haare. „Als wir im September eingezogen sind, musste ich die Küche sanieren, aus dem Grund hatten wir für die ersten drei Monaten eine Mietminderung ausgehandelt", sagt er. Zudem umfasse der Wohnraum lediglich 50 Quadratmeter. „Und nicht 70 wie im Mietvertrag steht“, sagt er. Gründe genug, so findet der Großhansdorfer, dass er die monatliche Miete von 780 Euro auch in den folgenden Monaten nur unvollständig oder – wie seit Mai – gar nicht mehr überwiesen hat. Auch über vermeintliche Schikanen will der Mieter mit der Richterin reden. „Die Vermieter haben uns Post aus dem Briefkasten gestohlen und, als wir bereits eingezogen waren, weitere Interessenten durch das Haus geführt“, sagt er. Dafür gebe es Zeugen.

Frau G. schüttelt nun fast ein wenig zu kräftig den Kopf – zumindest für die Sonnenbrille, die sie zuvor in ihre Haare gesteckt hatte und die nun gefährlich wackelt. „Das stimmt nicht“, sagt sie, wird aber von ihrem Rechtsanwalt gestoppt. Das spiele nun doch alles keine Rolle, findet der Fachanwalt aus Hamburg und bekräftigt seinen Antrag ans Gericht. Demnach soll der Mieter das Haus zum nächstmöglichen Zeitpunkt räumen und zudem seine Mietschulden zuzüglich Zinsen (fünf Prozent über dem Basiszinssatz) zahlen. Der entgegnet, dass er die Klage abweisen will, was die Richterin ebenfalls in ihr Diktiergerät spricht.

Nach dem Urteil können bis zur Räumung noch drei Monate vergehen

Am 21. August will sie ein Teilurteil in dem Fall sprechen. Dass sie damit meint, dass sie der Räumungsklage stattgeben wird, hat sie bereits angedeutet. An einem weiteren Termin Anfang September soll es um Höhe und Begleichung der Mietschulden gehen. An dem Tag will sie noch den Makler als Zeugen hören. Er soll, so sagt der Mieter, bezeugen können, dass das Haus deutlich kleiner als angegeben sei.

„Das Verfahren verläuft außerordentlich zügig“, sagt der Rechtsanwalt der Vermieterin und nickt zufrieden. Wohl auch, um seine unglückliche Mandantin aufzumuntern. „Aber er zieht immer noch nicht aus“, sagt sie. In der Tat könnte es bis zur Räumung des Hauses noch bis zu drei Monate dauern. Ein normales Verfahren, wie der Anwalt erklärt. Der Vorteil in diesem Fall sei aber, dass das wichtige Teilurteil zur Räumung vorgezogen werde.

„Bis es für eine Räumungsklage einen Gerichtstermin gibt, können schon mal Monate vergehen.“ Kommt es zu einem für den Vermieter positiven Urteil, werde der Räumungstitel zugestellt. „Das dauert mindestens zwei Wochen“, so der Rechtsanwalt. Erst wenn der Titel vorliegt, könne ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der „natürlich auch andere Fälle hat“, wie er sagt. Nachdem die Räumung angekündigt worden ist, hat der Mieter drei Wochen Zeit, auszuziehen. „Meistens ziehen die Mieter aber zuvor aus, um eine Räumung zu verhindern.“

Vor Gericht hat der Mieter von Frau G. angekündigt, dass er eine neue Wohnung hat – allerdings erst zum 31. Oktober. So lange müssen Frau G. und ihr Ehemann also wohl nicht auf den Auszug warten. „Ein großes Glück“, wie Frau G. findet.