Beamte sind nicht mehr wert

30. Juli 2014: „300 Euro Strafe für Mittelfinger gegen die Polizei“

Es hält sich immer noch sehr hartnäckig das Gerücht, es gäbe einen eigenen Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“. Dies suggeriert, dass die Beleidigung eines Beamten einen anderen Wert hätte als die Beleidigung eines Normalbürgers. Dem ist nicht so. Im bundesdeutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB. Nur weil es alle immer sagen, muss es deshalb nicht stimmen.

Mirko Küssner

Bürger wurden nicht gefragt

2./3. August: „Was wollt ihr eigentlich?“

Die Leute sind nicht vergesslich. Ich habe fünf Jahre mit Herrn Dzubilla um die Versetzung (des Muschelläufers, Anm. d. Red.) gekämpft. Es gab auch viele Demonstrationen, Versammlungen. Die Bürger wurden nicht zum Standort gefragt!

Der Muschelläufer war ein Geschenk von den Rotariern mit der Unterstützung von der ehemaligen Bürgermeisterin Pepper, Mitglied bei den Rotariern (sie war auch zeitweise Vorsitzende). Der Künstler Martin Wolke ist heute circa 43 Jahre alt. Das Urheberrecht gilt 70 Jahre.

Sigrid Steinweg

Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen vorbehalten.

Schreiben Sie an stormarn@abendblatt.de oder per Post an die Regionalausgabe Stormarn des Abendblattes, Große Straße 11/13, 22926 Ahrensburg