Bürgerbeauftragte kritisiert Kreis Stormarn, Landkreistag bemängelt Ministeriumspläne

Ahrensburg/Kiel. In der Diskussion um die Kostenübernahme für heilpädagogische Wohn- und Tagesgruppen für behinderte Kinder liegen Schleswig-Holsteins Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, die ersten Eingaben der Eltern vor. „Die Rechtslage hat sich nicht geändert, und deshalb erwarte ich, dass die Kreise wie bisher die Kosten für diese Maßnahmen einkommens- und vermögensunabhängig übernehmen“, sagt El Samadoni.

Der Kreis Stormarn hatte angekündigt, die Bewilligungsgrundlagen zu überprüfen (wir berichteten). Vorausgegangen war dem eine Eilentscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom Oktober 2011. Das Gericht befand in einem Fall, dass die Unterbringung eines behinderten Kindes keinen Bezug zur Schulbildung habe. Nur dann aber sei die Maßnahme privilegiert, sodass die Eltern nur einen kleinen Betrag zahlen müssen.

Geht es in der Betreuung aber nicht vornehmlich um die Schulbildung, sondern um die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, müssen die Eltern mehr zahlen, wenn ihr Einkommen über einem Freibetrag liegt, der nur geringfügig oberhalb des Sozialhilfeniveaus angesiedelt ist. Auch das Vermögen der Eltern würde berücksichtigt. Im Falle einer Ahrensburger Familie wären es künftig knapp 2400 Euro monatlich anstatt etwa 300 Euro. „Wegen der Erheblichkeit dieser Folgen und der noch offenen Beurteilung durch die schleswig-holsteinischen Sozialgerichte sollten die Eltern bei einer Änderung der Bescheide durch den Kreis Widerspruch einlegen“, sagt El Samadoni.

Auch auf einem ähnlichen Gebiet gibt es Kritik, in diesem Fall vom Landkreistag und Städtetag. Die Interessensvertreter der Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins bemängeln einen Gesetzesentwurf der Sozialministerin Kristin Ahlheit (SPD), der vorsieht, dass sich das Land in geringerem Maße an den Aufwendungen der Kreise und kreisfreien Städte für Sozialhilfe beteiligt. Besonders betroffen wäre die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. „Durch die Streichung der Erstattungen für umsteuerungsbedingte Mehraufwendungen wird die Schaffung inklusiver ambulanter Angebote für Menschen mit Behinderung in Zukunft erheblich erschwert“, heißt es in einer Erklärung. Als umsteuerungsbedingte Mehraufwendungen werden die Gelder bezeichnet, die die Kreise bislang vom Land bekommen haben, wenn sie stationäre Angebote in ambulante umgewandelten. Die Landesregierung, so die Erklärung weiter, wolle Eingliederungshilfe in Höhe von 37 Millionen Euro nicht mehr weiterreichen. Die Interessensvertreter wollen ihre Sicht in einem Anhörungsverfahren darstellen.