Der Ahrensburger Tobias Koch kritisiert schleppende Verhandlungen mit Hamburg

Ahrensburg. Der Stormarner CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch hegt Zweifel, ob die Landesregierung in Kiel beim Gastschulabkommen mit Hamburg das Versprechen einer freien Schulwahl zwischen den beiden Ländern aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Grund dafür ist die Antwort des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft auf eine Kleine Anfrage des Ahrensburgers zum Stand der Verhandlungen.

„Der Abschluss eines neues Gastschulabkommens rechtzeitig zum Beginn des Schuljahrs 2015/2016 erscheint mehr als fraglich“, sagt der Christdemokrat. Die Vereinbarung läuft Ende 2015 aus. In diesem Jahr zahlt Schleswig-Holstein 13 Millionen Euro für Jugendliche, die in Hamburg zur Schule gehen. Allerdings sei laut Koch der Sprung in die Hansestadt nur zulässig, wenn eine Förder-, Berufsschule oder im Fall von Schülern aus Barsbüttel ein Gymnasium besucht werde.

Chefs der Staatskanzleien wollen erst 2015 Entscheidung herbeiführen

Zum Stand der Verhandlungen schreibt das Ministerium: „Es haben Gespräche auf Staatssekretärsebene zu Grundsatzfragen stattgefunden.“ Es seinen jedoch weitere intensive Verhandlungen notwendig. Die Chefs der Staatskanzleien hätten vereinbart, diese 2015 zu führen.

Für Koch ist das zu spät: „Die Landesregierung ist nun über zwei Jahre im Amt. In dieser Zeit hat sie nicht mehr zustande gebracht als zu der Erkenntnis zu gelangen, dass es weiterer intensiver Verhandlungen bedarf. Angesichts zweier SPD-geführter Landesregierungen ist das ein absolutes Armutszeugnis.“ Er habe bereits erste Anfragen besorgter Eltern erhalten.

Koch erinnert sich an die finanziellen Forderungen Hamburgs. Er sagt: „Aus den letzten Verhandlungen aus unserer Regierungszeit ist mir eine in Höhe von 30 Millionen Euro im Gedächtnis.“ Im Haushaltsentwurf für 2015 hat Schleswig-Holstein jedoch nur 13,2 Millionen Euro für diesen Bereich eingeplant. „Bei einer freien Schulwahl ab August 2015 wäre diese Summe nicht mehr auskömmlich. Spätestens ab 2016 würden mit Sicherheit deutlich höhere Zahlungen fällig werden als in der Finanzplanung bislang vorgesehen“, sagt der Ahrensburger.

Laut Ministerium ist in der Finanzplanung bis 2017 keine Änderung des Ausgabensatzes vorgesehen. In der Antwort heißt es, die Summe werde „gegebenenfalls an das Verhandlungsergebnis angepasst“.