Dritte Fristverlängerung – Genehmigungsbehörde befindet erst im Herbst über Bargteheider Projekt

Bargteheide. In der unendlichen Geschichte des Bargteheider Windparks wird das nächste Kapitel aufgeschlagen: Die Genehmigungsfrist ist erneut um drei Monate verschoben worden „Wir haben die Frist bis zum 27.November verlängert“, sagt Martin Schmidt, Sprecher des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Es ist bereits das dritte Mal, dass die Genehmigungsbehörde die Entscheidung aufschiebt. Ursprünglich sollte sie bis zum 27. Februar fallen. Nun könnte es bis 27. November dauern – wenn nicht noch länger.

„Es gibt zwei Gründe dafür“, sagt der LLUR-Sprecher. „Zum einen steht noch eine überarbeitete Version des Lärmgutachtens aus. Wobei es vor allem um die bestehende Lärm-Vorbelastung geht.“ Zum anderen liege der Landschaftspflegerische Begleitplan noch nicht in ausreichender Form vor. Schmidt: „Hier geht es im Wesentlichen um die Kompensationsflächen. Um ihre Größe und die daraus abzuleitenden Ersatzzahlungen.“ Weil diese Unterlagen fehlten, könne die Untere Naturschutzbehörde keine abschließende Stellungnahme abgeben.

Der Brief des LLUR war am Donnerstagabend im Bargteheider Rathaus eingetroffen und hatte für Überraschung gesorgt. „Vermutlich will die Genehmigungsbehörde auf Nummer sicher gehen“, sagt Abteilungsleiter Detlef Müller. Die Initiative Gegenwind habe viele Themen angestoßen. Das müsse in Ruhe abgearbeitet werden.

So gesehen kann die Initiative das erneute Hinausschieben der Entscheidung als Erfolg verbuchen. „Wir begrüßen die behördliche Fristverlängerung“, sagt daher Initiativ-Mitglied Helga Dorer und weist dabei auf die ebenfalls noch ausstehende Entscheidung der Europäischen Kommission hin. Die prüft, wie berichtet, ob der Vertrag zwischen Bargteheide und der Bürgerwindpark Bargteheide GmbH als Betreiber der geplanten drei Windkraftanlagen eine rechtlich unzulässige Hilfe sei und daher den Wettbewerb verzerre.

Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe die Stadt umgangen. Dabei sei der Eingriff durch Windindustrieanlagen in Natur und Umwelt so gravierend, dass die UVP unverzichtbar sei, so Helga Dorer weiter. Das verkürzte Antragsverfahren sei gewählt worden, um in den Genuss der vollen Subventionen zu kommen. Aber die würden mit der Gesetzesänderung nun für alle gekürzt. Dorer: „Jetzt zeigt sich, dass das Eilverfahren ohne Bürgerbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nicht den erhoffen Renditevorteil gebracht hat.“