Land und Verkehrsbehörde des Kreises halten Genehmigungen für geführte Touren für überflüssig

Bad Oldesloe. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Stormarn will seine beliebten Touren schon in Kürze wieder aufnehmen. „Wir sind noch in der Klärung, aber ich bin sicher, dass wir bald wieder loslegen“, sagt der Kreisvorsitzende Reiner Hinsch aus Bad Oldesloe. Wie berichtet, sind zurzeit alle Ausfahrten bis auf Weiteres abgesagt. Grund dafür ist eine Empfehlung des Landesvorsitzenden Heinz-Jürgen Heidemann. Der sagt, er habe vom Verkehrsministerium in Kiel die Mitteilung erhalten, dass für ganz oder teilweise über Bundes- und Landesstraßen geführte Radtouren unabhängig von der Teilnehmerzahl vorab eine Genehmigung, die um die 50 Euro kostet, beantragt werden müsse.

Kreisverkehrsbehörde sieht keinen Regelungsbedarf

Während der Sprecher des Verkehrsministeriums, Harald Haase, dieser Darstellung unmittelbar nach Veröffentlichung widersprochen und auf die seit Jahren unveränderte Rechtslage verwiesen hat, schließt sich nun auch die für Genehmigungen zuständige Verkehrsbehörde des Kreises Stormarn dieser Linie an. Behördenleiter Dirk Willhöft sagt, es gebe keinen Anlass, künftig anders zu verfahren als in der Vergangenheit. „Es hat sich ja gar nichts geändert. Es gibt keinen Regelungsbedarf, es gibt auch keinen Anlass, auf irgendetwas zu reagieren. Gar keinen.“

Wenn eine Gruppe eine Genehmigung für eine Radtour haben wolle, müsse sie schon genau benennen können, worin sie erhebliche Verkehrsbehinderungen sieht, so Willhöft. Allein das könnte schon ein Problem sein: „Wir haben bislang keinerlei Erfahrungen gemacht, dass es durch geführte Radtouren jemals zu Behinderungen gekommen wäre“, sagt der Chef der Stormarner Verkehrsbehörde. Sein Fazit: Was der ADFC im Kreis veranstalte, sei nicht genehmigungspflichtig.

Inzwischen hat sich auch Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) zu Wort gemeldet. Er sagt im Hinblick auf die Empfehlung des ADFC-Landesvorsitzenden: „Hier wird sehr viel Wind gemacht um eine Frage, die eigentlich relativ leicht zu beantworten ist.“ Die Rechtslage sei ganz einfach: Der Paragraf 29 der Straßenverkehrsordnung gelte seit Jahren unverändert in ganz Deutschland. Er schreibe vor, dass Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern angemeldet werden müssen und solche, die über längere Strecken über Bundes- und Landesstraßen führten.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister spricht vom „Problem eines Einzelnen“

In einem Schreiben an die Landräte und an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte will Meyer die Rechtslage noch mal „verdeutlichen“. Trotzdem spricht er vom „Problem eines Einzelnen“.

Dass sein Landesvorsitzender viel Wind um nichts gemacht hat, sieht ADFC-Kreisvorsitzender Hinsch nicht so. „Er hat etwas aufgedeckt, das bislang vielleicht noch nicht so bekannt gewesen ist.“ Das Wichtigste sei, dass Rechtssicherheit herrsche. „Ich möchte ausgeschlossen wissen, dass am Ende ein Tourenleiter, der sich womöglich falsch verhalten hat, wegen Haftungsansprüchen in die Privatinsolvenz rutscht“, so Hinsch. „Das darf im Ehrenamt nicht sein.“