Ersatz an anderer Stelle missfällt einigen Einwohnern. Sie strengen nun ein Bürgerbegehren gegen den Flächennutzungsplan an

Stapelfeld. Die Bebauung des Stapelfelder Sportplatzgeländes am Von-Eichendorff-Weg mit 19 Wohnhäusern ist so gut wie beschlossen. In der Sitzung des Bauausschusses hat das Gremium den Satzungsbeschluss für den B-Plan Nr. 5 gefasst. Die Gemeindevertretung wird der Empfehlung des Bauausschusses in ihrer Sitzung am 4.August voraussichtlich folgen. „Wir warten jetzt nur noch auf die Genehmigung des Flächennutzungsplans durchs Ministerium, rechnen aber mit einer positiven Rückmeldung“, sagt Stapelfelds Bürgermeister Jürgen Westphal von der Wählergemeinschaft WGS.

Wenn die vorliegt und die Gemeindevertretung den B-Plan abnickt, kann die Verteilung der Grundstücke beginnen. „Es gibt 31 Interessenten, die wir in einer Umfrage 2012 ermittelt haben. Sie sollen nun erneut gefragt werden, ob sie weiterhin dort bauen wollen“, sagt Westphal. Der Bürgermeister schätzt, dass Baubeginn im letzten Quartal dieses Jahres sein wird.

In der Sitzung hat der Bauausschuss außerdem den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 29. Änderung des F-Plans Am Drehbarg gefasst. Der dortige Sportplatz soll umgestaltet werden. Dafür müssen aber das bisher als Landwirtschaftsfläche überplante Areal als Sportfläche ausgewiesen sowie ein B-Plan aufgestellt werden. „Wenn alles klappt, könnten wir bereits im Frühjahr anfangen zu bauen“, sagt Westphal.

Allerdings könnte es auch ganz anders kommen. Einige Stapelfelder haben nämlich zur Änderung des F-Plans ein Bürgerbegehren eingereicht. „Wir wollen, dass die Bürger entscheiden, ob ein neuer Sportplatz gebaut werden soll“, sagt einer der Initiatoren. Eine Stapelfelderin ergänzt: „Die Gemeindevertreter wollten damals keine landwirtschaftlichen Flächen für die Wohnbebauung überplanen, um diese zu erhalten. Nun plant die Gemeinde aber den neuen Sportplatz auf einer Ackerfläche. Das ergibt keinen Sinn.“ Die Bürger wünschen sich außerdem einen Planungsstopp für das Bauprojekt an der Schule, solange nicht über einen Neubau der Schule entschieden wurde.

Das Bürgerbegehren ist der Antrag auf einen Bürgerentscheid. Über dessen Zulässigkeit entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Bürgerentscheide über Bauleitplanungen sind laut Gemeindeordnung nicht zulässig, außer es handelt sich um Aufstellungsbeschlüsse sowie deren Änderung, Ergänzung oder Aufhebung. „Wenn es zum Bürgerentscheid kommt, könnte so ein Bauprojekt gestoppt werden“, sagt Susanne Kuplich von der Amtsverwaltung Siek.

Sportverein fürchtet wegen Bürgerbegehren um seine Existenz

Der Konflikt könnte sich dann zuspitzen, weil von dem Bürgerbegehren auch der Sportverein VSG Stapelfeld betroffen wäre. Der hofft seit einiger Zeit auf den neuen Platz am Vereinsgelände Am Drehbarg, um alle Sportarten zentralisieren zu können. „Wenn das Bürgerbegehren durchkommt, dann ist es das Aus für den Verein“, sagt Rainer Matzanke, Vereinsvorsitzender. Der Verein leide unter Mitgliederschwund, weil insbesondere Kinder und Jugendliche keine adäquaten Trainingsmöglichkeiten hätten. „Seitdem ich bekannt gegeben habe, dass wir einen Kunstrasenplatz bekommen, melden sich weniger Mitglieder ab“, sagt Matzanke. Die Pflege der Rasenfläche an der Schule sei dem Verein zu teuer gewesen.