Gericht verurteilt 43-Jährigen aus Feldhorst zu zwei Jahren. Er handelte mit Marihuana

Feldhorst/Lübeck. Das Landgericht in Lübeck hat ein mildes Urteil gegen einen Marihuana-Bauern aus Feldhorst gesprochen. Der 43 Jahre alte IT-Techniker ist von der III. Großen Strafkammer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Grund für das niedrige Strafmaß sind laut des Richters die Lebensumstände des Mannes, der jetzt eine neue Lebensgefährtin hat sowie eine eineinhalb Jahre alte Tochter. Für die neue Familie plant er an seinem Haus in Feldhorst einen Anbau und hat dafür einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro aufgenommen.

„Das ist eine Einzellfall-Entscheidung“, sagte der Richter in seiner Begründung, zumal der Angeklagte während des Verfahrens keinerlei Reue gezeigt hatte. „Wir geben Ihnen aber noch einmal eine Chance. Sie haben sich ein neues Leben aufgebaut. Das wollen wir Ihnen nicht kaputtmachen“, so der Vorsitzende Richter, der von der Schuld des Mannes überzeugt ist.

Der Mann soll mindestens 17,6 Kilogramm geerntet haben

Heiko G. (Name geändert) hat zwischen Sommer 2011 und Dezember 2013 in seiner Gartenlaube eine professionelle Marihuana-Indoorplantage betrieben. Die Staatsanwaltschaft geht von 17,6 Kilogramm Drogen aus, die G. innerhalb dieser eineinhalb Jahre angebaut und größtenteils verkauft hat. Der Marktwert dieser Menge liegt bei etwa 75.000 Euro.

Aufgeflogen war Heiko G. bei Ermittlungen gegen einen 36-Jährigen aus Hamburg-Poppenbüttel. Nach einem Tipp observierte die Polizei den Hamburger, der zu einer Bande gehörte, die Haschisch aus Marokko und Kokain aus Südamerika nach Deutschland importierte. Ferner soll der Mann selbst in Hamburg zwei Indoor-Plantagen betrieben haben: eine für den Drogenanbau und eine, um Setzlinge aus Mutterpflanzen zu züchten.

Diese Setzlinge verkaufte er an andere Händler, die daraus die Droge züchteten. Neben Heiko G., der regelmäßig Setzlinge bekommen hat, gehörten auch Männer aus Tangstedt, Henstedt-Ulzburg, Norderstedt und Hamburg zum Kundenstamm des Dealers. Der Hamburger soll einen Großteil der Ernten von seinen Mitstreitern wieder zu günstigen Konditionen zurückgekauft haben. 2013 war der Dealer aus der Hansestadt zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Einige Zeugen müssen mit Verfahren wegen Falschaussage rechnen

Die Staatsanwaltschaft forderte für Heiko G. eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sie kündigte an, nicht in Revision zu gehen. Dafür prüft die Anklagebehörde, ob gegen Zeugen ein Verfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Bei der Durchsuchung des Hauses in Feldhorst im Dezember 2012 hatte die Polizei eine Schuldenliste mit Namen gefunden.

Laut Heiko G. habe dies aber nichts mit Drogengeschäften zu tun. Er habe das Geld Bekannten geliehen, beispielsweise für einen Autokauf. Die Bekannten mussten als Zeugen aussagen und waren in den Augen der Staatsanwaltschaft unglaubwürdig. Sie müssen jetzt mit einer Anklage rechnen.