Vom Staat bedroht

8. Juli: „Armutsfalle behindertes Kind: Stormarner Eltern sollen fast ihr gesamtes Einkommen für Betreuung zahlen“

Mit Erstaunen und Entsetzen lasen wir von den Forderungen des Kreises Stormarn gegen Familien von behinderten Kindern in Wohngruppen. Als Eltern eines ebenfalls geistig behinderten Kindes können wir sehr gut nachempfinden, was diese Familien leisten und durchmachen müssen, um ihre behinderten und nichtbehinderten Kinder auf den Lebensweg zu bringen. Wir wissen aus eigener Erfahrung und durch viele Kontakte zu anderen betroffenen Familien, dass niemand sein Kind leichtfertig und ohne Not in einer Wohngruppe unterbringt, sondern erst dann, wenn die Belastungen für die Familie gar nicht mehr zu bewältigen ist.

Wir würden uns wünschen, dass die Mitarbeiter des Kreises Stormarn sich einmal ein persönliches Bild dieser Familien mit ihren Kindern machen würden, bevor solche Bescheide verschickt werden. Unsere Gesellschaft braucht dringend Kinder, von denen im Kreis Stormarn ca. 0,8 Prozent mit geistigen Behinderungen zur Welt kommen.

Wenn Familien dann vom Staat mit Armut bedroht werden, wird das Solidaritätsprinzip auf den Kopf gestellt (und das vor dem Hintergrund, dass unser Staat noch nie so hohe Steuereinnahmen hatte und der Kreis Stormarn zu den reichsten Kreisen der Republik gehört …). Wir wünschen den Eltern viel Kraft und Durchhaltevermögen!

Ulrike und Torsten Kraft, Bargfeld-Stegen

Interessenkonflikt beenden

2. Juli: „Stellvertretende Bürgermeisterin ist abgesetzt“

Susanne Philipp (CDU) befindet sich in einem massiven Interessenkonflikt, den sie sofort beenden sollte. Der Interessenkonflikt besteht darin, dass Susanne Philipp Geschäftsführerin der Firma P&B Bau Consulting UG ist, die in Ahrensburg als Investor für Immobilien auftritt wie beispielsweise die Bebauung des Reitbahngeländes. Gleichzeitig ist Susanne Philipp Stadtverordnete. Sie hat einen Eid abgegeben, dass sie ihre Ämter gewissenhaft und unparteiisch ausüben wird. Nach Paragraf 22 der Gemeindeordnung („Befangenheit/Vorteilsnahme“) kann ein Interessenkonflikt entstehen, wenn ein Gremiumsmitglied aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Verbundenheit zu anderen Unternehmen in seiner Entscheidungs- und Handlungsfreiheit eingeschränkt ist.

Der Interessenkonflikt, in dem sich Susanne Philipp befindet, ergibt sich eindeutig aus folgender Überlegung: Entscheiden heißt, aus einer Reihe von Optionen auswählen. Auswählen bedeutet vorziehen. Was man vorzieht, ist bestimmt durch seine Priorität. Da man nicht gleichzeitig zwei Prioritäten haben kann, muss man eine vorziehen mit Hilfe der Prioritätensetzung. Susanne Philipp sollte sich einerseits zwischen ihrer unternehmerischen Tätigkeit und andererseits ihrem Mandat als Stadtverordnete entscheiden. Frau Philipp, nehmen Sie eine Prioritätensetzung vor und beenden Sie Ihren Interessenkonflikt.

Werner Haering, Ahrensburg

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