Windiger Denkmalschutz

2. Juli: „Windpark nimmt Denkmalschutzhürde“

Nun hat die Denkmalschutzbehörde ihr Urteil gefällt: Durch die 196 Meter hohen Windindustrieanlagen sind Sichtachsen und „erlebbare Blickbeziehungen“, insbesondere die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Gutsanlage, betroffen. Die Anlagen mindern den Denkmalwert. Dennoch erkennt die Denkmalschutzbehörde „keine erhebliche Beeinträchtigung“. Die Stadt Bargteheide hatte die Visualisierungen bei ihrem Windparkprojektplaner in Auftrag gegeben. Die Visualisierungsgebiete wurden durch Absprache mit dem Windparkprojektplaner, dem Gutachter der Stadt, der Denkmalschutzbehörde und einem Beauftragten der Stadt festgelegt. Der Windparkprojektplaner verdient mit der Planung des Windparks sehr viel Geld. Ein Interessenkonflikt bezüglich der Visualisierung ist hier offensichtlich. Dies erklärt wohl auch die viel zu klein visualisierten Windräder, die auch noch undeutlich und durch Bäume hindurch fotografiert wurden. Auf Grundlage der unbrauchbaren Visualisierung wurde das Gutachten zum Denkmalschutz erstellt. Trotz dieser Problematik hat die Denkmalschutzbehörde diese windige Entscheidung gegen den Denkmalschutz für den Barockgarten getroffen.

Dr. Henning Müller-zum Hagen, Univ. Prof. i.R., Bargteheide

Wohnungen statt Kino

20. Juni: „Politiker ebnen den Weg fürs Kino“

Nichts dazugelernt? Das Zauberwort „Kino“ scheint bei manchen Kommunalpolitikern jede Rationalität abzuschalten. Es ist eine Utopie zu glauben, in Ahrensburg ließe sich ohne massive öffentliche Förderung ein Kino mit fünf oder sechs Sälen rentabel betreiben. Der mehrheitliche Beschluss, für das Areal der Alten Reitbahn einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und künftigem Investoren aufzustellen, lässt nach den Abläufen anderer Planungsvorhaben ahnen, wohin der Hase läuft: Aus den windelweichen Vorgaben des Beschlusses „Kino und/oder Elektronikmarkt, sozial geförderter Wohnraum sowie öffentlich zugängliche Parkplätze“ wird ein gewinnorientierter Investor herausfiltern, dass sich ein Kino ohne Subventionierung erheblichen Umfangs wirtschaftlich nicht trägt, dagegen ein namhafter Elektronikmarkt sehr wohl. Erstens stünde dies im Gegensatz zu einem kürzlich vorgelegten Gutachten, das die Ansiedlung eines Elektronikmarktes an einem relativ zentrumsfernen Standort zum Schutz des im Zentrum vorhandenen Elektronikhandels ablehnt. Zweitens würde ein Elektronikmarkt im Zentrum die ohnehin prekäre Verkehrssituation verschärfen, zumal die in Aussicht gestellten Ersatzparkplätze weitestgehend dem Einkaufsverkehr vorbehalten blieben. Es ist sehr zu wünschen, dass angesichts der Größe, der Zentralität und damit des hohen Wertes der Alten Reitbahn dieses Gelände in bestmöglicher Weise verwertet wird. Dabei sollte Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen. Was Ahrensburg vor allem braucht, sind Wohnungen.

Rolf Jenkel, Ahrensburg

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