Sozialleistungen haben in unserer Gesellschaft den Zweck, dass niemand unterhalb eines genau definierten Existenzminimus leben muss.

Das heißt im Umkehrschluss: Wer auf Kosten der Allgemeinheit welche bezieht, darf auch nicht darüber leben. Was vom Grundsatz her richtig erscheint, fühlt sich im Fall der Eltern behinderter Kinder, die in Stormarn in heilpädagogischen Wohngruppen leben, trotzdem falsch an. Dass sie so hart arbeiten und so gut wirtschaften können, wie es nur geht, und trotzdem am Ende ihres Lebens arm sein werden, nur weil sie ein behindertes Kinde haben – das kann nicht richtig sein.

Stormarns Sozialamt bezieht sich bei der Neubewertung etlicher Fälle auf eine Eilentscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Dort geht es um einen speziellen Einzelfall. Die Frage ist insofern, ob der Celler Richterspruch überhaupt als Grundsatzurteil taugt. Geistige Behinderungen mit ihren vielfältigen Auswirkungen können nicht über einen Kamm geschoren werden. Sie erfordern in jedem einzelnen Fall Ermessensentscheidungen mit Augenmaß.

Abgesehen davon verwundert es, wenn eine Eilentscheidung aus 2011 in Stormarn erst 2014 zum Tragen kommen soll – und dann auch noch rückwirkend. Hat hier jemand gesucht und plötzlich Einsparpotenzial gefunden?

Betroffene Eltern, die auf Sozialhilfeniveau gestutzt werden, könnten nach dieser Lesart eigentlich jegliche Arbeitstätigkeit einstellen – und dieselbe Menge Geld für Nichtstun fordern. Dann wird’s eben noch etwas teurer für den Staat.