Großhansdorf fordert zur Einhaltung der Leinenpflicht am Park Manhagen auf

Großhansdorf. Die Großhansdorfer Verwaltung weist erneut darauf hin, dass im Bereich des Parks Manhagen eine Leinenpflicht für Hunde gilt. Wer gegen die Vorschrift des Landeswaldgesetzes verstößt, muss gegebenenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen. Das Ordnungsamt befürchtet vor allem, dass freilaufende Hunde die in den Uferbereichen lebenden Wasservögel stören könnten.

Diese Gefahr geht derzeit aber nicht nur von Hunden, sondern auch von Anglern aus: Vor allem während der vergangenen zwei Jahre, so teilt die Verwaltung mit, seien vermehrt Wasservögel durch abgerissene Angelschnüre verletzt worden. Diese hätten sich im Gefieder der Tiere verfangen. Das bestätigt auch Monika Ehlers, Sprecherin des Tierschutzvereins Ahrensburg-Großhansdorf. Mehrmals hätten Passanten, die verletzte Vögel gefunden hätten, diese in das Tierheim am Waldreiterweg gebracht.

Im Teich Manhagen ist es verboten zu angeln. Die Gemeinde Großhansdorf als Inhaber des Gewässers muss dafür eine schriftliche Erlaubnis erteilen. Das ist nach Angaben aus dem Rathaus bislang nicht geschehen. Auch werde man künftig keine Angelgenehmigungen erteilen. Wer dennoch im Teich Manhagen angelt, hat mit einer Anzeige wegen Fischwilderei zu rechnen. Diese kann unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.