Der Bürger zeigt sich in stärkerem Maße als in der Vergangenheit bereit, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Staat zu klagen. So jedenfalls nehmen es Experten wahr. Und tatsächlich: Die Fallzahlen im Schleswiger Justizgebäude steigen. Gleichzeitig geht die Beteiligung an Kommunalwahlen zurück.

Was beide Entwicklungen miteinander zu tun haben? Sofern Kausalität im Raume steht: gar nichts. Und doch zeichnen sie zusammen ein Bild. Es ist das Bild von einer generell eher politisch desinteressierten Gesellschaft, in der Einzelne stets dann ungeahnte Aktivitäten entfalten, sobald sie einen Nachteil für sich persönlich befürchten. Viele gründen auch erst mal eine Bürgerinitiative.

Es ist der Moment, in dem sie die kommunalpolitische Bühne betreten. Doch sie kommen von der falschen Seite her, quasi durch den Ausgang. Wer sich nämlich alle entscheidungsrelevanten Instanzen der Kommunalpolitik einmal als eine lange Kette vorstellt, der wird erst an deren Ende das Verwaltungsgericht finden. Es hat die Aufgabe, staatliches Handeln auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren und den Bürger vor Unrechtmäßigem zu schützen. Gut, dass es das gibt.

Wie der Staat aber handelt, entscheiden zu einem Großteil die politischen Gremien. Deren Mitglieder sind gewählt worden. Und da schließt sich der Kreis. Denn das erste Glied in der langen Kette kommunalpolitischer Instanzen ist: der Wähler.

Eines sollten wir uns deshalb immer wieder mal vor Augen führen: Wer am Ende mitreden will, sollte von Anfang an dabei gewesen sein.