Erste Stellvertretende Bürgermeisterin soll gehen. Bei dem beantragten Verfahren handelt es sich laut Gemeindeordnung um eine Abberufung. Dafür reichen die Stimmern der Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten.
(hib)
Erste Stellvertretende Bürgermeisterin soll gehen. Bei dem beantragten Verfahren handelt es sich laut Gemeindeordnung um eine Abberufung. Dafür reichen die Stimmern der Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten.
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