Es könnte eigentlich ganz einfach sein: Da spricht ein in freier und geheimer Wahl gewählter Abgeordneter mit einem Vertreter der freien Presse im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des demokratisch verfassten Stadtparlaments – ein alltäglicher Vorgang, so könnte man meinen.

Doch in Ahrensburg hat sich damit erst der Bürgervorsteher beschäftigt, dann die Verwaltung samt Bürgermeister und der Ältestenrat. Es folgen der Hauptausschuss und die Stadtverordnetenversammlung mit ihren 31 Politikern. Ist das wirklich nötig?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn es betrifft bewegte Bilder, also Ton- und Filmaufnahmen. Und für die sieht die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung besondere Vorschriften ausdrücklich vor. Nun kann man diese Regelung in Zeiten der Digitalisierung, in der manche Medien schon gar nicht mehr gedruckt erscheinen und das im Internet veröffentlichte Bewegtbild einen rasant steigenden Stellenwert einnimmt, grundsätzlich für überdenkenswert erachten. Aber noch gibt es sie eben.

Insofern ist es zunächst richtig, dass über die Zulässigkeit von solchen Aufnahmen eine klare Regelung getroffen werden soll. Das Ziel, die kommunalpolitischen Vorgänge so transparent wie möglich zu machen und möglichst viele Bürger daran teilhaben zu lassen, ist ohne Einschränkung zu begrüßen. Die Politiker wären also gut beraten, Ton- und Filmaufnahmen von der Stadtverordnetenversammlung zuzulassen, damit ihre ehrenamtliche und engagierte Arbeit eine entsprechende Würdigung finden kann.

Dabei kann es aber nur um die einfache Frage gehen: Zulassen oder nicht zulassen? Absurde Züge nimmt indes die hier im Raum stehende Vorlage ein. Denn sie sieht nicht etwa, wie es in der Systematik demokratischer Vorschriften aus gutem Grund üblich ist, eine abstrakt-generelle Regelung vor, die dann für alle gilt. Nein, sie beschreibt einen Einzelfall für einen einzelnen Anbieter. Schlimmer noch: Sie beabsichtigt eine inhaltliche Einflussnahme auf Art und Umfang der Frage sowie auf die Auswahl der Gesprächspartner. Hier ist das Grundrecht auf Pressefreiheit nicht nur berührt, sondern es droht eingeschränkt zu werden. Hier soll etwas reguliert werden, das nicht reguliert werden muss und nicht reguliert werden darf: Wer mit wem wie lange über welche Themen redet, sollte den in ein öffentliches Amt gewählten Politikern schon selbst überlassen bleiben.

Es mag sein, dass die Formulierung den Wünschen des Ahrensburger Filmemachers entspricht. In der Konsequenz bedeutete dieses Vorgehen aber, dass künftig für jeden, der Ähnliches plant, das gesamte Verfahren erneut in Gang gesetzt werden müsste. Mit Bürgervorsteher, Stadtverwaltung, Ausschüssen und so weiter. Spätestens hier wird deutlich, dass es – vorsichtig formuliert – Nachbesserungsbedarf gibt. Denn es könnte eigentlich ganz einfach sein, auch in Ahrensburg: Bewegtbilder zulassen oder nicht.