Drei Jahre und acht Monate Haft für 33-Jährigen. Opfer war eine Kneipenbekanntschaft

Glinde/Reinbek. Das Schöffengericht in Reinbek hat einen 33 Jahre alten Hamburger wegen versuchter Vergewaltigung zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Heiko M. (alle Namen geändert) soll im Sommer 2013 nach einem Kneipenbesuch versucht haben, Marianne K., 45, in ihrer Wohnung zu missbrauchen. „Sie sind besonders brutal vorgegangen, und das Opfer musste mehrfach um sein Leben fürchten“, sagte Richterin Ute Schulze Hillert in der Urteilsbegründung. Mit ihrem Urteil blieb die Richterin unter dem Strafmaß, das die Staatsanwältin gefordert hatte. Sie hatte in ihrem Plädoyer einen Antrag gestellt, den Prozess an das Landgericht in Lübeck abzugeben: „Die Strafgewalt reicht hier nicht aus.“ Schöffengerichte dürfen nur Strafen bis zu vier Jahre verhängen.

Zunächst war der Angeklagte zum dritten Prozesstag nicht vor dem Amtsgericht in Reinbek erschienen. Sein Anwalt sagte, dass er psychisch nicht in der Verfassung dazu sei. Nach dem zweiten Verhandlungstag am Mittwoch vergangener Woche sei er zusammengebrochen, habe einen Selbstmordversuch unternommen und musste in eine psychiatrische Klinik gebracht werden.

Wegen der schlechten psychischen Verfassung bekam M. von der Klinik eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. „Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich Verhandlungsunfähigkeit“, sagte die Richterin, die den Angeklagten von der Polizei vorführen ließ. Ein gerichtsmedizinischer Notarzt, der ebenfalls zum Gericht bestellt wurde, stellte fest, dass M. verhandlungsfähig sei.

„Ich habe Schlaf- und Schmerztabletten genommen und sehr viel Alkohol getrunken. Irgendwann bin ich dann auf der Intensivstation aufgewacht“, sagte der Hamburger. Er habe es nicht ertragen, zu Unrecht beschuldigt zu werden. „Eigentlich bin ich hier das Opfer“, so Heiko M. Doch weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft glaubten dem Mann, der in Trainingsjacke und mit zerzaustem Haar völlig niedergeschlagen neben seinem Verteidiger saß.

Während am ersten Prozesstag eher Aussage gegen Aussage gestanden hatte und Zeugen sowohl die Version des Opfers als auch des Angeklagten als möglich erscheinen ließen, wurde M. am zweiten Prozesstag schwer von einem Zeugen belastet.

Dieser Zeuge war in der Nacht zu Sonnabend, 15. Juni 2013, mit Heiko M. in der Gaststätte „Zur Pfanne“ am Markt in Glinde. Die beiden Männer tranken am Tresen mit weiteren Freunden Bier. Zu später Stunde gesellte sich Marianne K. zu der Herrenrunde. Man kam ins Gespräch. Zeugen sagten, K. und M. seien sich da schon sehr nahe gekommen. Als der Wirt die Kneipe gegen 4.30 Uhr schloss, standen die Männer und Marianne K. noch vor der Gaststätte. Die Frau schlug vor, noch etwas bei ihr in der Wohnung zu trinken, lud die Männer, die sie nur wenige Stunden zuvor kennengelernt hatte, zu sich ein. Doch zu Hause ging es ihr plötzlich nicht mehr so gut, sie legte sich ins Bett und schlief ein. Als sie wach wurde, sei sie am Unterleib entkleidet gewesen, Heiko M. habe auf ihr gelegen, sagte sie vor Gericht aus. Sie habe sich gewehrt, sei geschlagen, gewürgt und bedroht worden. Erst als es an der Wohnungstür klingelte, habe M. von ihr abgelassen.

Einer seiner Freunde war zurückgekehrt, weil er sein Handy vergessen hatte. Gegenüber dem Gericht sagte er, dass Marianne K. im Badezimmer gewesen sei und geweint habe. Als er sie gefragt habe, was los sei, habe sie gesagt, dass er seinen perversen Freund nehmen und verschwinden solle. Damit bestätigte der Glinder die Aussage Marianne K.s und widerlegte die Version von Heiko M.. Der sagte, er sei in der Wohnung von der Frau mit einem Messer angegriffen worden.

Ein Zeuge am ersten Verhandlungstag sagte aus, M. wenige Stunden nach der Tat vor seiner Haustür mit einem blutverschmierten T-Shirt gesehen zu haben. „Er war völlig betrunken und desolat“, sagte der Zeuge.

Am dritten Prozesstag sagte M. über die Aussage seines Freundes: „Er lügt.“ Ferner beantragte Heiko M., einen neuen Verteidiger zu bekommen. Denn sein Anwalt würde nicht Zeugen laden, die seine Unschuld beweisen würden. Auch diesen Antrag lehnte die Richterin ab.