Gemeindevertretung folgt Empfehlung des Wirtschafts- und Finanzausschusses

Trittau. Die Gemeindevertretung in Trittau hat beschlossen, die Vergnügungssteuer und die Beiträge für die Kindergärten zu erhöhen. Seit Beginn dieses Jahres müssen Betreiber von Spielautomaten elf Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an die Gemeinde abgeben. Zum 1. Juli erhöht sich die Satz um einen Prozentpunkt. Das Land Schleswig-Holstein hatte festgelegt, dass ab 2015 ein Mindestsatz von zwölf Prozent gelten müsse. Dem kommen die Politiker mit ihrer Entscheidung zuvor. Wer einen Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit betreibt, muss monatlich oder alle zwei Monate eine Erklärung über seine Einnahmen abgeben.

Außerdem passten die Politiker die Gebühren für die von der Gemeinde betriebenen Kindergärten an. Die Benutzungsgebühr beträgt für die Kernöffnungszeiten, vier Stunden täglich, 160Euro im Monat. Das ist eine Erhöhung um 20 Euro. Die Gebühren für die zusätzliche Nutzung wurden um fünf Euro aufgestockt. Eltern, die ihr Kind täglich fünf Stunden betreuen lassen, zahlen 40 Euro im Monat extra. Der Beschluss gilt ab dem 1.August. Mit den Mehreinnahmen sollen die gestiegenen Kosten gedeckt werden. Die Erhöhung betrifft die Kindergärten Spatzennest (Schulstraße) und Vier Jahreszeiten (Zum Bugenhagenheim). Es ist die erste Anpassung der Gebühren seit Januar 2010. Die Politiker folgten mit ihren einstimmigen Entscheidungen den Empfehlungen des Wirtschafts- und Finanzausschusses.