Lehrgeld zurückzahlen

20. Mai: „Einbrüche: Kiel soll eingreifen“

Der Innenminister von Schleswig-Holstein, Andreas Breitner, „gelernter“ Polizeibeamter, genießt meine Wertschätzung aus den Medien, aber er verdreht in einem Spagat der politischen Anpassung die Wahrheit. Laut Ihrer Zeitung erklärt er, dass die „… Landespolizei als zweitgrößter Personalkörper nicht komplett vom Stellenabbau ausgenommen werden kann“. Das ist politisch sicher richtig und vielleicht auch notwendig, aber er verschweigt die taktischen und personellen Alternativen beziehungsweise sicherheitspolitischen Konsequenzen für den Bürger, den Wähler.

Gibt es für verantwortliche Polizeiführer die Möglichkeit, bei erkannten Brennpunkten speziell geschulte, zum Beispiel zivile Kräfte anzufordern und einzusetzen? Welche Technik steht den Kräften zur Verfügung? Die Kräftelage ist in der Polizeitaktik ein ganz entscheidendes Kriterium – und nicht nur in der Theorie. Wer, wie Polizei-Vizechef Meincke, sagt, die Gefahrengebiete „…stünden in keinem Zusammenhang mit der Personalsituation, sie sind eine notwendige polizeiliche Schwerpunktsetzung“, der verleugnet die Tatsache, dass Gefahrengebiete aus meiner Sicht die rechtsstaatliche Bankrotterklärung verhältnismäßiger, taktisch gebotener und personell vernünftig ausgestatteter Polizeiarbeit sind, so wie es unsere Strafprozessordnung vorsieht.

Und wenn dann sein Kollege Köhnke behauptet, dass die „…Bekanntgabe der Maßnahme (Einrichtung von Gefahrengebieten) die Wirkung der Maßnahme beeinträchtigen könne“, der sollte sein Lehrgeld zurückzahlen. Zusammengefasst bin ich enttäuscht und empört, dass eine polizeifachliche, an den kriminalpolizeilichen Erkenntnissen und Lagebildern orientierte Debatte bisher nicht stattgefunden hat.

Ich würde mir mehr aktiv kontrollierende Polizisten außerhalb von Gefahrengebieten wünschen – weil die Gefahrengebiete dann überflüssig wäre.

Jens Herrmann, Leitender Polizeidirektor i. R.

Eiskeller einbeziehen

24. Mai: „Neuer Vorbehalt gegen Windpark“

Warum wurde der Eiskeller, der eine zentrale Rolle im denkmalgeschützten Ensemble darstellt, bei der Begutachtung außen vor gelassen? Ursprünglich sollte auch die Fläche nördlich des Glindfelder Wegs Eignungsgebiet für Windkraftanlagen werden. Doch auch ohne großes Gutachten war eindeutig, dass die Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Eiskellers durch die Windkraftanlage zu groß wäre – was zum Ausschluss der Fläche führte. Dabei ging man damals noch von einer deutlich niedrigeren Anlagenhöhe von circa 100 Metern aus. Sollte daher bei der jetzt geplanten Anlagenhöhe von 196 Meter nicht eine genaue Prüfung bezüglich des Eiskellers erfolgen?

Hinsichtlich der Visualisierungen habe ich folgende Anmerkungen: Auch wenn man die gezeigten Größenverhältnisse auf den Bildern sowie die verwendete Methodik nicht anzweifelt, fällt auf, dass die Standorte so gewählt sind, dass stets Bäume einen Teil der Windkraftanlage verdecken. Dabei macht der Baumbestand des Innenraumes vom Barockgarten nur etwa zehn Prozent der Gesamtfläche aus. Der Blick auf das denkmalgeschützte Gebäude-Ensemble bietet sich dem Besucher somit durchaus, wenn nicht gar überwiegend, auch über freie Flächen.

Claudia Hannemann, Jersbek

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