Mit einem Messer soll ein 33-jähriger Barsbütteler 15-mal auf sein Opfer eingestochen haben.

Barsbüttel/ Lübeck. Erst als der Griff abbrach, konnte der 37-Jährige lebensgefährlich verletzt dem Angreifer entkommen. Er sackte rund 300 Meter vom Tatort entfernt vor einer Hauseinfahrt am Barsbüttelter Soltausredder zusammen und starb (wir berichteten). Nach der Tat am 5. November des vergangenen Jahres muss sich der mutmaßliche Messerstecher derzeit wegen Totschlages vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichtes Lübeck verantworten.

Am kommenden Verhandlungstag, am Dienstag, 27. Mai, sollen Zeugen zu der Tat gehört werden. Dabei gilt unter anderem die Frage zu klären, wie es zu der Tötung kam. Der Angeklagte, der die Tat einräumt, hatte bei der Polizei ausgesagt, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Opfer habe ihn zuerst mit einem Messer bedroht, sagte der Mann der Polizei. Er habe daraufhin den Mann mit einem Fußtritt entwaffnet und das Messer aufgehoben und seinerseits das Opfer angegriffen. Doch warum stach der Täter 15-mal zu? Zweimal durchbohrte die Klinge dabei die Hauptschlagader, ein Stich verletzte die Lunge des Opfers. Das ergab die Untersuchung der Leiche in der Rechtsmedizin, die auch die Todesursache des 37-Jährigen eindeutig feststellen konnte. Der Mann war verblutet.

Anwohner hatten zuvor am Tatabend einen Streit gehört. Zudem sollen Täter und Opfer betrunken gewesen sein. Nach der Tat hatte die Polizei außer dem Angeklagten drei weitere Männer festgenommen. Die Ermittlungen hatten aber ergeben, dass gegen sie keine Verdachtsmomente vorliegen.

Fünf weitere Prozesstage sind für den Fall angesetzt, an denen auch noch zwei Sachverständige gehört werden sollen. Ein Urteil wird nicht vor dem 11.Juli erwartet. Für Totschlag sieht Paragraf 212 des Strafgesetzbuches eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren vor. In schweren Fällen kann ein Täter zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt werden.