Straße in Bargteheide nach Anerkenntnisurteil und Verzicht der Anwohner endgültig frei

Bargteheide. Die Auseinandersetzung um die Bargteheider Straße Eckhorst ist beendet. Wenn nicht noch am heutigen Donnerstag Berufung eingelegt wird, ist die jüngste richterliche Entscheidung unanfechtbar. „Wasserdicht“, wie es der Büroleitende Beamte im Bargteheider Rathaus Herbert Sczech sagt. Und das heißt: Die Sackgasse Eckhorst wird geöffnet.

„Und zwar definitiv“, sagt Bürgermeister Henning Görtz. Eine Anspielung auf das ewige Hin und Her der vergangenen Jahre: Sackgasse zu. Sackgasse auf. Sackgasse zu. Dieser Zickzackkurs ist vorbei. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am 22. April ein Anerkenntnisurteil verkündet. Damit ist die anhängige Vollstreckungsgegenklage, mit der die Stadt die Öffnung der Straße erzwingen wollte, überflüssig geworden. Schon in der ersten Instanz endete das Verfahren positiv für Bargteheide.

Möglich war das allerdings nur, weil das Ehepaar Ingeborg und Otto Meier auf ihre juristisch verbrieften Rechte im März verzichtete. „Wir können einfach nicht mehr“, sagte Ingeborg Meier. Die Anwohner hatten vor 30 Jahren ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und damit die Schließung der Straße wegen eines Fehlers im Bebauungsplan erwirkt. Und dieses Urteil hatte bis jetzt Bestand. So gab es auch nur ein Anerkenntnisurteil ohne Verhandlung.

Sczech: „Das mindert die Entscheidung nicht.“ Außerdem sei der Bebauungsplan mittlerweile geändert worden. Und die Westumgehung verändere die Verkehrssituation. Noch in diesem Jahr soll die Eckhorst geöffnet werden – diesmal endgültig.