Auch Verwaltung will Wege suchen, den am Starweg geplanten 40-Meter-Mast noch zu verhindern. Politik diskutiert Antrag im Juni

Ahrensburg. Die Verwaltung der Stadt Ahrensburg geht auf die Gegner des geplanten Funkturms zu. Nachdem bereits die Fraktionen von CDU und WAB mit einem Antragsentwurf deutlich gemacht haben, dass sie gegen den von der Telekom beantragten Bau sind, hat nun auch Bürgermeister Michael Sarach Unterstützung signalisiert. Bei der Sitzung des Hauptausschusses sagte er, dass er nach rechtlichen Wegen suchen will, den Mast doch noch zu verhindern. Gleichzeitig schränkte er ein: „Es ist bei den rechtlichen Rahmenbedingungen aber außerordentlich schwierig“, so Sarach. „Wir befinden uns in dem baurechtlichen Verfahren in einem Stadium, an dem eigentlich genehmigt werden muss.“ Zudem sei die Bereitschaft der Telekom, den Turm an einem anderen Standort zu errichten, „außerordentlich gering“.

Wir berichtet, will die Telekom am Starweg einen 40 Meter hohen Funkturm errichten, um dort Antennen für mobiles Internet (LTE und UMTS) anzubringen. Der Bauantrag wurde gestellt und von der Verwaltung auch abschließend bearbeitet – ohne dass ein Fehler gefunden wurde. Die Genehmigung allerdings wurde noch nicht erteilt. In Gesprächen mit der Telekom haben Verwaltung und Funkturm-Gegner, die auch zu der Ausschusssitzung zahlreich erschienen waren und bisher mehr als 500 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt haben, einen Aufschub der Entscheidung erreicht.

Zeit will nun auch die Politik gewinnen. Der Hauptausschuss hat beschlossen, den von CDU und WAB initiierten Antrag noch nicht in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai zu behandeln. Er soll nun in den Fraktionen diskutiert und abgestimmt werden, um dann auf die Tagesordnung der Juni-Sitzung zu kommen.

Eine Nachbesserung erscheint auch nötig. Denn zumindest in einem Punkt, das machte der Bürgermeister deutlich, ist der Antrag in seiner jetzigen Form nicht umsetzbar. Denn die Stadtverordneten dürften nicht in dem konkreten Verfahren entscheiden, weil das Bauordnungsrecht eine Angelegenheit der Verwaltung sei.