Jugendschöffengericht verurteilt 17 Jahre alten Bargteheider zu zwölf Monaten Jugendstrafe

Ahrensburg. „Mit Gewalt und Angst haben Sie Strafzahlungen eingetrieben“, sagt Richter Ulf Thiele und begründet damit eine Jugendstrafe wegen räuberischer Erpressung von einem Jahr auf Bewährung gegen Armin Z. (alle Namen geändert). Sichtlich erleichtert und tief durchatmend nimmt der 17 Jahre alte Bargteheider das Urteil vor dem Ahrensburger Amtsgericht an – so als habe man ihn gerade freigesprochen. Als der Jugendrichter weiter über die „hoch bedenkliche und intensive Tatbegehung“ spricht, sitzt der recht korpulente Mann grinsend neben seinem Verteidiger. Angeklagt war Z., weil er zwischen Februar und Mai vergangenen Jahres Lars C., 19, bedroht, geschlagen und erpresst hatte.

Das Opfer aus Ahrensburg hatte Z. bei der Polizei wegen Drogenhandels angezeigt. Daraufhin durchsuchten die Fahnder das Kinderzimmer von Armin Z. Als Z. zufällig Lars C. in Bargteheide begegnet, schlägt er auf den schmächtigen 19-Jährigen ein. „Ich glaube, er wollte, dass ich die Anzeige zurückziehe“, so das Opfer. Doch C. tut das nicht, sodass der Bargteheider wenige Monate später erneut zuschlägt. Im Mai begegnen sich beide am Ahrensburger Bahnhof. C. und seine Freundin fliehen in ein Restaurant. Der Inhaber sagt später aus, dass beide völlig verängstigt waren. Armin Z. folgt C. in das Restaurant. Der Inhaber versucht zu schlichten und sucht zwischen beiden das Gespräch.

Z. behauptet, C. schulde ihm 700 Euro. C. bestätigt dies. Weil der Inhaber die Familie des Opfers kennt, gibt er Z. das Geld. „Warum haben Sie damals nicht gesagt, dass Sie keine Schulden haben?“, möchte der Richter von Lars C. wissen. „Ich wollte endlich meine Ruhe haben“, so C., der gegenüber dem Gericht bestätigt, dass Z. das Geld vom ihm gefordert hatte als Ausgleich für entgangene Drogengeschäfte. C.s Mutter erfährt vom Restaurantchef vom Geschehen und drängt ihren Sohn zu einer Aussage vor der Polizei.

Wie sehr Z. Angst verbreitet hat, wird dem Gericht auch bei den Zeugenaussagen wegen einer gefährlichen Körperverletzung klar, die am Donnerstag ebenfalls ins Urteil floss. Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Michael W. hatte Z. im Mai 2013 einen 22-Jährigen am U-Bahnhof West in Ahrensburg verprügelt. „Ich habe nur gesehen, dass jemand gegen eine Scheibe gedrückt wurde, mehr nicht“, so ein Zeuge. Wer die Täter waren, habe der 17-Jährige aus Ahrensburg nicht erkennen können.

„Das irritiert mich etwas“, so der Richter. Denn bei der Polizei hatte der Zeuge die Täter benennen können. „Das wusste ich vom Hörensagen“, so der sichtlich angespannte Mann. Die Staatsanwaltschaft glaubt ihm dies nicht: „Wir können den Polizisten, der sie vernommen hat, gerne als Zeugen laden. Wenn dann rauskommt, dass Sie hier gelogen haben, leite ich ein Verfahren wegen falscher uneidlicher Aussage gegen Sie ein.“

Eine Aussage, die ihre Wirkung nicht verfehlte. Der Zeuge konnte sich plötzlich an alle Details erinnern und belastete die beiden Angeklagten. W. wurde für diese Tat zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Armin Z., der bereits wegen Raubes 2013 vor Gericht stand, muss neben der Freiheitsstrafe 700 Euro an den Restaurantbesitzer sowie 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.