Die Eröffnung der Erdbeersaison auf dem Erdbeerhof Glantz in Delingsdorf nutzte der Landwirt Enno Glantz, um seine Meinung zum gesetzlichen Mindestlohn auszudrücken.

Delingsdorf. „Wir akzeptieren die Notwendigkeit“, sagt er. Allerdings müsse es zwei gesetzliche Mindestlöhne geben: Einen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Höhe von 8,50 Euro brutto. Und einen für kurzfristige, sozialversicherungsfreie Arbeitsverhältnisse in Höhe von 6 Euro netto.

In letztere Kategorie würden die Saisonarbeitskräfte fallen, etwa die Menschen, die zur Ernte für zwei Monate nach Deutschland kommen. „Wir müssen die Kurzfristigkeit erhalten“, sagt Enno Glantz. „Sollte für diese Beschäftigungsverhältnisse auch ein Brutto-Stundenlohn von 8,50 Euro gelten, würde dies für uns eine Kostensteigerung von 40 Prozent innerhalb eines Jahres bedeuten.“ Das könne keine Branche ab. „Ich prophezeie, dass das Turbulenzen gibt“, sagt er. Glantz habe bereits ortsansässige Politiker angesprochen, um ihnen die Lage zu erklären. „Ich habe auch an die Bundeskanzlerin geschrieben, aber noch keine Antwort bekommen“, sagt er und lacht.

Ab 2015 soll der Mindestlohn eingeführt werden. Ob es für einige Branchen Ausnahmeregelungen gibt, ist unklar. Zuletzt warnte ein Gutachten für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung davor, dieses könne verfassungswidrig sein.