Polizei hatte zufällig Drogen bei dem 21-Jährigen gefunden. Er muss eine Geldstrafe zahlen

Ahrensburg. Reumütig sitzt der mittlerweile fast 22-jährige Lars P. (Name geändert) aus Ammersbek neben seinem Verteidiger. Anfang 2013 sind in seinem Zimmer ein halbes Kilogramm Cannabis und andere Drogen sowie ein Messer gefunden und beschlagnahmt worden. Deshalb musste sich Lars P. jetzt vor dem Ahrensburger Amtsgericht verantworten.

Dass es so weit gekommen ist, liegt an einer kuriosen Verkettung von Umständen, die mit dem Tatvorwurf so rein gar nichts zu tun haben. Eigentlich kam die Polizei Anfang vergangenen Jahres zu Lars P., weil wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt wurde. Bei diesem Besuch fanden die Beamten durch Zufall die Drogen. Mit der Bedrohung hatte P. allerdings gar nichts zu tun, wie sich herausstellte. Sondern sein Bruder.

Mit bleichem Gesicht bekennt P., er habe sich damals 500 Gramm Cannabis als Jahresvorrat zulegen wollen, da es schwer sei, überhaupt an die Drogen heranzukommen und zudem noch zu so einem guten Preis. Sieben Euro für ein Gramm habe er gezahlt. Normalerweise liege der Preis pro Gramm bei bis zu zwölf Euro. Nachdem er von einem guten Freund dazu gedrängt worden war, verkaufte er ihm 100 Gramm zum Einkaufspreis. Das sichergestellte Messer habe ihm lediglich zum Zerkleinern der Drogen gedient. Dass Cannabis im Laufe der Zeit vertrocknet und seine Wirkung verliert – und dass es insofern gar nicht sinnvoll ist, einen „Jahresvorrat“ für den Eigenbedarf zu kaufen, habe er nicht gewusst, sagt der Angeklagte.

Einige Zeit nach der Durchsuchung musste Lars P. zur Polizei, um sein sichergestelltes Handy abzuholen. Dabei wurde gleich ein Drogentest gemacht. Resultat: Sein Führerschein wurde kassiert. Da sei ihm klar geworden, dass er eventuell ein Drogenproblem habe, sagt P. Seitdem schwört er Drogen ab, Alkohol ebenso. Er habe sein Leben im vergangenen halben Jahr radikal geändert. Er mache nun Sport, er sei dabei, sich einen neuen Freundeskreis zu suchen, und auch beruflich möchte er sich weiterbilden.

Das Gericht verzichtete auf Zeugenaussagen, da sich am Ende alle einig waren. Lars P. habe einen guten Eindruck gemacht und sei auf dem richtigen Weg. Seine soziale Reife sei durch die Drogen verzögert worden, und auch im beruflichen Leben sei er noch ziemlich orientierungslos, ferner wohne er noch bei seinen Eltern. Er wird nach dem Jugendschutzgesetz verurteilt. Er bekommt eine Geldstrafe von 1200 Euro auferlegt. Darüber hinaus wird er an einem halbjährigen Betreuungsprogramm teilnehmen.