Sind die Differenzen zwischen einem Kirchengemeinderat und einem Geistlichen so groß, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint, kann die Kirchengemeinde laut Pfarrdienstgesetz ein Ungedeihlichkeitsverfahren beantragen. So geschehen im Fall des Ahrensburger Pastors Helgo Matthias Haak.

In der Folge befasst sich dann das Landeskirchenamt mit Sitz in Kiel als zuständige Behörde mit dem Antrag der Gemeinde und leitet umgehend eine Prüfung ein. Wird die Ungedeihlichkeit daraufhin tatsächlich ausgesprochen, muss sich der Pastor eine andere Pfarrstelle suchen, oder es wird ihm eine andere Stelle angeboten.