Kein Haftgrund?

12./13. April: „Polizei fasst Kupferdiebe nach Verfolgungsjagd“

Kabel für 4000 Euro gestohlen, vorsätzlich fast einen Polizisten überfahren, wegen Diebstahls bekannt, und trotzdem liegt kein Haftgrund vor? Kein Wunder, dass Einbrüche überhand nehmen. Jede Wette, dass die drei schon wieder auf Diebestour sind.

Peter Drygalla

Hemmungslos rasen

11. April: „Stormarn lichtet den Schilderwald“

Verzweifelte Menschen und Beamte scheinen sich am liebsten am Recht festzuhalten: Entfernung von Tempo-30-Schildern vor Bushaltestellen – „Diese stellen eine Einschränkung des Grundrechtes der Autofahrer dar.“ Das meint doch hoffentlich der Beamte vom Fachdienst Verkehrslenkung nicht ernst! Warum gibt es denn überall diese rot umrahmten Schilder mit Zahlen drauf? Um den Autofahrer zu schützen. Bei Schlaglochpisten (zum Beispiel Autobahn) steht schneller ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung als vor einem neuen Kindergarten oder in einem neuen Wohngebiet? Ganz im Gegenteil, damit die Autofahrer noch hemmungsloser ihr Recht auf freie Fahrt haben, weichen jetzt die Tempo-30-Schilder. An solche Verkehrsfachleute vom Amt habe ich dann die Bitte: Mindestgeschwindigkeit von 100 vor Schulen und Kindergärten, in Wohngebieten nicht langsamer als 50, denn je schneller die Autofahrer vorbei sind, desto geringer das Risiko, einen anderen Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Fahren Sie mal mit sechs km/h durch eine Spielstraße – was Ihnen da so vor die Motorhaube läuft. Sagenhaft. Fahre ich hingegen mit Tempo 50 durch, sehe ich kaum spielende Kinder, und die meisten springen auch ganz schnell zur Seite. Aber ich fahre sowieso am liebsten mit dem Rad. Und wenn es dann regnet, trifft die oben aufgestellte Geschwindigkeitsregel auch zu: Je mehr Regen fällt, desto schneller fahre ich – ich fahre nämlich unter dem Regen durch und bleibe trocken. Weg mit all den geschwindigkeitsbegrenzenden Schildern in den Städten. Wer langsam fährt, sucht doch die Gefahr. Und wer dann hupt, hat sowieso Recht, und wer bremst, ist feige! Gute Nacht, Fachdienst Verkehrsablenkung!

Andreas Hausmann

Größeres Plangebiet

26. März: „Lindenhofvertrag in Ahrensburg ist unterzeichnet“

Nicht nur das Lindenhofgrundstück, sondern alle Flächen zwischen Bahnhof und dem Stadtzentrum sollten in den städtebaulichen Wettbewerb für das Grundstück Lindenhof einbezogen werden, um so ein erweitertes Netz von Fußwegen zwischen Bahnhof und Rathausmarkt zustande zu bringen.

Günther Lange, Ahrensburg

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