Die Gemeinde Trittau erlässt Rentnern mit wenig Einkommen und Hartz-IV-Empfängern die Hälfte der Hundesteuer.

Trittau. Hundebesitzer, die Sozialhilfe, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung beziehen, sollen finanziell entlastet werden. Die Ermäßigung wird rückwirkend zum 1. Januar gewährt. Das entschieden die Gemeindevertreter auf ihrer Sitzung. Die Hundesteuer in Trittau beträgt jährlich 110 Euro. 2015 werde die Gemeinde die Steuer auf 120 Euro erhöhen müssen.

Hintergrund ist, dass Trittau vom Land sogenannte Fehlbedarfszuweisungen zum Ausgleich des Haushalts nur dann erhält, wenn alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Dazu gehört beispielsweise die Erhöhung der Hundesteuer von 110 auf 120 Euro im nächsten Jahr.

Dass es eine Ermäßigung auf die Hundesteuer gibt, verdanken die Bürger dem Seniorenbeirat. Dessen Vorsitzender Christian Gajda hatte den Antrag gestellt, dass Senioren, die von Grundsicherung leben oder Erwerbsminderungsrente beziehen, entlastet werden. „Wir wollten eine Befreiung von der Hundesteuer oder eine Ermäßigung“, sagt Gajda.

„Viele ältere Leute, die sich einen Hund halten, haben keine anderen sozialen Beziehungen.“ Genau denen sollte geholfen werden. An Hartz-IV-Empfänger habe er zunächst nicht gedacht. Nach einigen Diskussionen entschieden die Gemeindevertreter, dass die Hundesteuer auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II halbiert wird.

In der Debatte ging es vor allem um die finanziellen Folgen für Trittau. Martin Pentz (CDU) sagte: „Durch die letzte Erhöhung 2013 um zehn Euro hatten wir jährlich Mehreinnahmen von 5000 Euro.“ Nach der Ermäßigung bleiben voraussichtlich noch 2000 Euro übrig. Davon sind noch die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Ermäßigungsanträge anzuziehen.

Bürgermeister Walter Nussel hält den Verwaltungsaufwand allerdings für überschaubar. Voraussichtlich können rund 45 Hundehalter die Reduzierung beantragen. Er sagt: „Es geht um die Gleichbehandlung der Menschen in der Gemeinde.“