Trotz Kritik an Ahrensburger Kirchengemeinde stimmt der Sozialausschuss für das Vorhaben

Ahrensburg. Es gibt leichte Entscheidungen und es gibt solche, die verursachen beim Entscheidungsträger ein Grummeln in der Magengegend. Die Mitglieder des Ahrensburger Sozialausschusses hatten bei ihrer Entscheidung über den Umzug des Awo-Hortes in das Gemeindezentrum der St. Johanneskirche in der Rudolf-Kinau-Straße13 bis 17 diese Bauchschmerzen. Nach längerer Diskussion stimmten dann dennoch sieben Ausschussmitglieder für den Umzug. Lediglich Béla Randschau, stellvertretender Fraktionschef der SPD, und Genosse Claus Rowetter votierten gegen den Antrag. Über ihn wird abschließend in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am Montag, 14. April, befunden.

Der Hintergrund: Weil es in der Grundschule Am Reesenbüttel an Räumen mangelt, sollen fünf Gruppen des angeschlossenen Hortes in das Gebäude an der Rudolf-Kinau-Straße ziehen – zumindest solange, bis der Neubau auf dem Gelände der Schule fertig ist. Für dieses Bauvorhaben hatten sich bereits die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ausgesprochen. Nun hat auch der Sozialausschuss entschieden. Die Planungen sollen im Laufe dieses Jahres beginnen, Baustart könnte 2015 sein.

Warum sich die Ausschussmitglieder mit der Entscheidung für die Interimslösung schwer getan haben und die SPD dagegen gestimmt hat, sagt Béla Randschau: „Es geht um das Verhandlungsverhalten der Kirche.“ Der Kirchengemeinderat und die Stadtverwaltung verhandeln derzeit über einen Erbbaurechtsvertrag. Er soll regeln, dass die Stadt das Grundstück für 99 Jahre von der Gemeinde übernimmt, über Nutzung und Bebauung frei entscheiden kann, und dafür einen Zins zahlt. Maximal 55.600 Euro soll er jährlich betragen. So weit, so gut.

Problematisch sei aber ein anderer Vertragsinhalt, nämlich die grundstücksrechtliche Situation im Wulfsdorfer Weg 111, die gleichermaßen im dem Vertrag geregelt werden soll. „Die Kirche hat in den 60er-Jahren das Grundstück mit Auflagen von der Stadt bekommen, gegen diese Auflagen hat sie verstoßen“, sagt Randschau.

Auflage war, dass die Kirchengemeinde auf dem Gelände eine Kita betreibt, angeschlossene Wohnungen sollten dem Personal zur Verfügung gestellt werden. Doch im späteren Verlauf vermietete die Gemeinde die Wohnungen auch an Fremdmieter – allerdings ohne Gewinn zu machen. Wegen des Verstoßes haben Stadt und Kirche in dem Erbbaurechtsvertrag ausgehandelt, dass nur der Wert des Grundstückes an der Rudolf-Kinau-Straße, nicht aber der des Gebäudes dem Zins zugrunde gelegt und damit der Verstoß der Kirche quasi gegengerechnet wird.

Die Stadtverordnetenversammlung in der Reithalle des Marstalls (Lübecker Straße 8) beginnt um 19.30 Uhr.