45-Jähriger erstach in Reinbek Freund im Streit um Drogen. Gericht verneint Notwehr

Lübeck/Reinbek. Im Streit um Drogen hat ein 45-Jähriger im Mai 2013 in einem Flüchtlingswohnheim in Reinbek einen 53 Jahre alten Freund erstochen. Wegen Totschlags hat das Landgericht Lübeck den drogenabhängigen Mann nun zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte Revision an. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre beantragt.

Das ebenfalls drogenabhängige Opfer, das in Köln lebte, hatte seinen Freund für einige Tage besucht. Als der 53-Jährige ins Krankenhaus musste, bat er seinen Kumpel, seinen Rauschgiftvorrat aufzubewahren. Nachdem der Mann aus der Klinik zurückgekehrt war, fehlte ein Teil der Drogen. Darüber kam es zum Streit, der am 26. Mai eskalierte. Der 45-Jährige griff zum Messer und stach nach Aussagen der Gerichtsmedizinerin 15 Mal auf den anderen ein. Nach seiner Festnahme erklärte der Angeklagte bei der Polizei, der Freund habe ihn bedroht und ihn mit einem Elektroschocker angegriffen. Um sich zu wehren, habe er zugestochen.

Dieser Darstellung schenkten die Richter keinen Glauben. Zu widersprüchlich und unlogisch seien die Aussagen des Angeklagten. Auch das Verhalten nach der Tat spreche gegen die Notwehr-Version. „Der Plan, die Leiche unter dem Fußboden seines Zimmers zu vergraben, spricht eher für eine vorsätzliche Tötung“, sagte Richter Christian Singelmann.

Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen. Verteidiger Andreas Mroß begründete seine Revisionsabsicht damit, dass das Gericht die Notwehrsituation seines Mandanten nicht ausreichend berücksichtigt habe.