Wenn es so etwas wie einen nahezu unangefochtenen Bürgermeister gibt, dann ist Janhinnerk Voß wohl ein Beispiel dafür.

Großhansdorf. Vor seiner Wiederwahl erklärten die Politiker den 49-Jährigen einstimmig zum einzigen Kandidaten. Bei der Abstimmung selbst bekam Voß 93 Prozent der Stimmen. „Es gibt wenig an seiner Arbeit auszusetzen“, sagt Hans-Jürgen Bendfeldt, Fraktionsvorsitzender der CDU. „Er arbeitet mit der Politik eng und vertrauensvoll zusammen“, sagt Grünen-Fraktionschef Stefan Kehl. Kommen Bürger zum Zuhören in die Gemeindevertretersitzung, erkundigt sich Voß anschließend, ob es noch Fragen gibt.

Gegenwind ist der beliebte Bürgermeister nicht gewöhnt. Eigentlich. Denn wie nun bekannt wurde, hat ein Bürger nach der Wahl am 22. September 2013 Beschwerde eingelegt, ist anschließend vors Verwaltungsgericht gezogen. „Die Klage wurde zurückgewiesen“, sagt Gabriele Hettwer, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamts. Die Klage habe zu keinem Zeitpunkt Aussicht auf Erfolg gehabt.

Die Fakten: Hat ein Wahlberechtigter Zweifel an der Richtigkeit einer Wahl oder ihrer Durchführung, kann er innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses Beschwerde und eine Begründung einreichen. Die wird bei der Kommunalaufsicht des Kreises geprüft.

Der Großhansdorfer Wahlanfechter habe die Frist nicht eingehalten, sagt Hettwer. „Er hat auch die Begründung nicht fristgerecht nachgereicht.“ Es lag dann wohl an der Neugier der Kreismitarbeiter, dass der Mann seine Beschwerde noch formulieren durfte. Laut Hettwer hatte die folgenden Inhalt: Bei der Großhansdorfer Wahl ist das Ergebnis nur in Prozent angegeben worden. Die absolute Zahl der Nein-Stimmen habe sich daraus nicht ergeben. „Das ist kein Grund, um eine Wahl für ungültig zu erklären“, sagt Hettwer. Der Kreis wies die Beschwerde zurück.

Doch das stoppte den Beschwerdeführer nicht. Hettwer: „Er hat Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingereicht.“ Verhandlungstag war der vergangene Donnerstag. Einer erschien nicht: der Kläger.