Richter sehen es als erwiesen an, dass der Segeberger im Januar 2013 die Filiale des Discounters im CCA überfallen hat. Welche Rolle sein Bruder, ein Aldi-Azubi, gespielt hat, bleibt unklar

Ahrensburg/Lübeck. „Hohes Gericht, ich bin unschuldig“, sagte Hatem G. (Name geändert), nachdem ihm die Richterin das letzte Wort erteilt hatte. Doch die VII. Große Strafkammer des Landgerichts Lübeck sah das anders und verurteilte den Segeberger zu fünf Jahren Haft wegen schweren Raubes. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Regungslos nahm der Mann mit den seitlich gescheitelten schwarzen Haaren das Urteil auf.

Die Richter der Kammer sehen es als erwiesen an, dass Hatem G. am 19. Januar 2013 mit einem unbekannten Mittäter den Aldi-Markt im CCA in Ahrensburg überfallen hat und dabei folgendermaßen vorgegangen ist: Der Bruder des Angeklagten, Issam G. (Name geändert) , war damals Auszubildender in dem Supermarkt und öffnete den Tätern nach Ladenschluss eine Tür. Als die Filialleiterin in einem Büro die Einnahmen zählte, schlugen die Täter zu und fesselten die Frau mit einem Klebeband. Die Räuber flüchteten mit einer Beute von rund 10.000 Euro.

„Entscheidend für uns war der Fingerabdruck auf dem Klebeband, das am Tatort gefunden worden war“, sagte die Vorsitzende Richterin Helga von Lukowicz in ihrer Urteilsbegründung. Der Verteidiger des Angeklagten hatte dabei bis zuletzt versucht, die Fingerabdruckspuren infrage zu stellen. Er überhäufte das Gericht zu Beginn des letzten Verhandlungstages mit einer Flut von Anträgen. Beispielsweise beantrage er, einen bekannten Kriminologen und Wissenschafter aus London als Zeugen zu laden. Der Brite könne belegen, dass zwei Prozent der daktyloskopischen Untersuchung falsch seien.

Als dieser Antrag abgelehnt wurde, wollte er sogar einen Wissenschaftler aus Kalifornien als Zeugen laden. Doch auch dies wies das Gericht ab. „Wir haben hier einen Mitarbeiter des LKA gehört, der uns die Einzigartigkeit von Fingerabdrücken erklärt hat. Zudem besitzt das Gericht darüber eigene Sachkunde“, so Helga von Lukowicz.

Wegen der Fingerabdrücke sieht auch die Staatsanwaltschaft Hatam G. als „zweifelsfrei und eindeutig überführt“. Der Ankläger betonte in seinem Plädoyer auch die Auswirkungen der Tat auf die Filialleiterin des Supermarktes: „Sie war nach der Tat drei Wochen krank und musste psychologisch betreut werden. Und noch heute guckt sie in jede Ecke des Marktes, ob sich dort nicht jemand versteckt.“

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte indes für einen Freispruch. „Es sind schwere Worte, die Sie mit starker Dramaturgie vorgetragen haben“, warf der Anwalt dem Staatsanwalt vor und fügte hinzu: „Laut einem Gutachten ist das Opfer auf einem guten Weg.“ Zudem könne man Hatem G. die Tat nicht eindeutig zuweisen. Zwar gebe es einen Fingerabdruck von ihm auf dem Klebeband, „allerdings beweist dies nicht, dass mein Mandant auch am Tatort war“, so der Verteidiger.

Schließlich solle ja der Bruder des Angeklagten in den Raubüberfall involviert gewesen sein, vielleicht habe er das Klebeband selbst mitgebracht. Der Anwalt stützte sich dabei auch auf die Aussage eines LKA-Mitarbeiters, der bestätigte, dass DNA-Spuren von Hatem G. nicht am Tatort gefunden wurden. Auch nicht am Klebeband.

Ob es jetzt ein weiteres Verfahren gegen den Bruder des Verurteilten geben wird, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft wollte sich dazu aus taktischen Gründen nicht äußern.