Fardeen A. wird nicht vor einen Strafrichter gestellt. Er könnte bald sogar wieder frei sein

Glinde. Fardeen A. wird sich nicht für den Mord an seinen beiden Kindern vor einem Strafrichter verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft sieht von einer Anklage ab. Weitere Untersuchungen in der psychiatrischen Klinik haben bestätigt, dass der Zahnarzt aus Glinde zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Er soll im religiösen Wahn getötet haben.

Deswegen wird es jetzt ein Unterbringungsverfahren geben, indem ein Gutachter einschätzen muss, ob Fardeen A. eine Gefahr für andere Menschen darstellt. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Mann, der in Hamburg-Lohbrügge eine Zahnarztpraxis hatte, bald wieder ein freier Mann sein.

Wie berichtet, hatte er am 24. Januar seine beiden Kinder Celine, 4, und Elias, 6, in dem Haus der Familie in Glinde getötet. Seitdem ist der 38 Jahre alte gebürtige Afghane in der psychiatrischen Klinik in Neustadt untergebracht. Dort wird jetzt von einem Forensiker eine Risikoanalyse erstellt.

Denn laut Gesetz dürfen dort nur Menschen dauerhaft untergebracht werden, wenn von ihnen weitere Straftaten zu erwarten sind (§ 63 StGB). Die Mutter des Geschwisterpaares war während der Tat auch in dem Haus. Sie schlief jedoch, als ihre Kinder starben. Sie wird jetzt von der Opferhilfsorganisation Weißer Ring betreut.

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